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Cash. Ausgabe 02/2012


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Freitag, 22. Januar 2010

Wölbern-Invest-Anwalt droht Berenberg Bank

Wie berichtet, trennt sich die Hamburger Privatbank Berenberg von ihrem Emissionshaus Berenberg Invest. Die wettbewerbs- und strafrechtliche Auseinandersetzung mit Wölbern Invest habe sich damit allerdings „keinesfalls erledigt“, betonen nun die Rechtsanwälte von der Hamburger Kanzlei WZR Wülfing Zeuner Rechel, die den Wettbewerber vertritt.

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Thomas Wülfing, WZR

Vor dem Hintergrund des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens begrüße Rechtsanwalt Dr. Thomas Wülfing zwar die Entscheidung der Berenberg Bank, sich von Berenberg Invest zu distanzieren und die Anteile zu veräußern. Zugleich stellt er aber fest, dass der Rechtsstreit weiter andauere und seine Kanzlei auch mögliche zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen die Berenberg Bank prüfe.

„Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass Geschäftsgeheimnisse entwendet und Geschäftschancen der Wölbern Invest widerrechtlich der Berenberg Invest angetragen worden sind, erscheint es wenig plausibel, dass die zuständigen Gremien der Berenberg Bank hiervon nicht unterrichtet gewesen sein wollen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Aufsichtsrat der Berenberg Invest mit zwei der persönlich haftenden Gesellschafter der Berenberg Bank besetzt gewesen ist“, erklärt Wülfing.

Die Übertragung der Geschäftsanteile auf einen Treuhänder und die hierzu abgegebene Presseerklärung der Berenberg Bank zeige, dass selbst die Organe des Instituts nicht ausschließen, dass das Geschäftskonzept der Berenberg Invest in der Anfangsphase von der widerrechtlichen Nutzung der Geschäftschancen abhängig war, so die Interpretation des Anwalts.

Wülfing kündigt an, die zukünftigen Produkte der Berenberg-Gruppe einer genauen Analyse zu unterziehen. Er will prüfen, auf welchem Wege sie zu Berenberg gekommen sind, und inwieweit sich diese schadensersatzpflichtig gemacht hat. (hb)

Foto: WZR

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