Pflege muss bezahlbar bleiben

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine jährliche Anpassung aller Pflegeleistungen gefordert. Die im Entwurf zum zweiten Pflegestärkungsgesetz angepeilte Prüfung einzelner Leistungsbereiche erst im Jahr 2020 sei aus Sicht des DGB unverständlich, erklärte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Dienstag in Berlin.

Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) soll an diesem Mittwoch vom Kabinett auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Das Gesetz soll das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und Pflegende ausbauen.

Zu diesen Bereichen gehöre unter anderem die Tag- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) oder die sogenannte Verhinderungspflege in Fällen wo pflegende Angehörige etwa im Urlaub abwesend sind.

„Pflege darf nicht zum Armutsrisiko werden“

Der DGB wies in diesem Zusammenhang auf die „großen Realwertverluste der Versicherungsleistungen“ hin, die letztlich zu steigenden Eigenanteilen der Versicherten in der stationären Pflege führten. „Pflege muss bezahlbar bleiben, und darf nicht zum Armutsrisiko werden.“ Der Kaufkraftverlust für die Versicherungsleistungen müsse voll ausgeglichen werden.

Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) soll an diesem Mittwoch (09.30 Uhr) vom Kabinett auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Das Gesetz soll das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und Pflegende ausbauen.

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Zentraler Punkt ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Zugleich sollen die bisherigen drei Pflegestufen auf künftig fünf sogenannte Pflegegrade ausgeweitet werden, um dem Pflegebedarf jedes Einzelnen besser Rechnung zu tragen.

Seite zwei: Leistungsansprüche nur nach oben angepasst

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