Krankenkassenverbände: Reform der Krankenhäuser in Deutschland ist überfällig

Ein Krankenhaus Flur. Am Ende sieht man Pflegerinnen und im Vordergrund ein leeres blaues Bett.
© PantherMedia / vilevi
Ziel der Strukturreform sollte auch sein, dass für die Patientinnen und Patienten transparent ist, welches Krankenhaus für welche Behandlung zuständig ist.

Der GKV-Spitzenverband und die Krankenkassenverbände fordern eine Reform der Krankenhäuser – diese sei längst überfällig. Die Behandlungsqualität habe Priorität.

Anlässlich des Bund-Länder-Treffens am 23. Februar 2023 zur anstehenden Krankenhausreform appellieren der GKV-Spitzenverband und die Krankenkassenverbände an alle Beteiligten, sich konstruktiv für eine Reform im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten einzubringen. Die von der Ampel-Koalition angestoßene Reform sei überfällig. Es gehe jetzt darum, die Strukturen neu zu ordnen und die Versorgung zu modernisieren.

Dabei habe die Verbesserung der Behandlungsqualität, verbunden mit einer guten Erreichbarkeit der Krankenhäuser und zukunftsfähigen Arbeitsstrukturen, oberste Priorität. Insbesondere die Vorschläge der Regierungskommission zur Verbesserung der Qualität durch Zentrenbildung, Konzentration und Spezialisierung von Krankenhausleistungen seien im Kern richtig und bildeten den Stand der fachlichen Debatte der vergangenen Jahre ab. Nur so werde es gelingen, den wachsenden Versorgungsbedarf durch eine älter werdende Gesellschaft mit ausreichend Pflegepersonal und ärztlichem Personal zu decken. Berechnungen zu vermeintlichen Auswirkungen der Kommissionsvorschläge, die den Eindruck erzeugen sollen, die Versorgung würde gefährdet, entbehrten fachlicher Grundlagen und verunsicherten die Bevölkerung.

Versorgung steuern – Behandlungen nur in dafür qualifizierten Krankenhäusern

Deutschland hat in der Europäischen Union die meisten Krankenhausbetten pro Einwohner. Die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gaben 2021 rund 86 Milliarden Euro für die stationäre Versorgung aus. Das sind knapp 1.200 Euro je Versicherten. Ziel der Strukturreform sollte auch sein, dass für die Patientinnen und Patienten transparent ist, welches Krankenhaus für welche Behandlung zuständig ist. Sie müssten sich außerdem darauf verlassen können, dass das gewählte Krankenhaus für den erforderlichen Eingriff ausreichend qualifiziert und sowohl technisch als auch personell qualitativ angemessen ausgestattet ist. Dafür sei die Ausrichtung der Krankenhausplanung an Versorgungsebenen und Leistungsgruppen zentral, ebenso wie die bessere Vernetzung und Zusammenarbeit von Kliniken.

Struktur- und Finanzreform verbinden

Die Verbände betonen, dass es nicht darum gehe, den Status quo nur leicht zu modifizieren, sondern die Versorgung grundlegend bedarfsgerecht und qualitätsgesichert auszurichten und die Krankenhausversorgung zukunftssicher zu gestalten. Einfach nur weitere Milliarden zu fordern, wie es von Seiten der Krankenhäuser geschehe, sei keine Lösung. Die Frage der Finanzierung müsse zwingend mit der Frage nach Strukturveränderungen verbunden werden. Es müsse sichergestellt sein, dass aus Beitragsmitteln nur bedarfsgerechte Strukturen finanziert werden. In diesem Sinne bieten die Krankenkassen ihre Unterstützung beim Reformprozess an.

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