DVAG: Was Studierende zur BU wissen sollten

2. Sind Studenten nicht staatlich abgesichert?

Nein, gegen Berufsunfähigkeit sind Studenten nicht abgesichert. Einen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente haben laut DVAG nur diejenigen Versicherten, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Berufsunfähigkeit insgesamt drei Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Selbst dann falle die Summe in der Regel jedoch erschreckend gering aus. Das bedeutet, dass Studierende sich für den Ernstfall selbst absichern müssen, da sie keinen Anspruch auf staatliche Erwerbsminderungsrente haben.

3. So früh schon?

Ja, sagen die Experten – und zwar je früher desto besser. Denn der Versicherungsbeitrag richte sich auch nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand.

Junge Erwachsene profitieren von sehr niedrigen Beiträgen, sodass die Versicherung auch mit wenig Geld auf dem Konto bezahlbar ist.

Zusatztipp der DVAG: Anders als bei anderen Versicherungen gilt bei BU-Policen „einmal versichert – immer versichert“. Ändert sich die Berufstätigkeit oder kommt ein riskantes Hobby dazu, werden trotzdem keine höheren Beiträge fällig. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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