Keine Ausnahme im Straßenverkehr: E-Scooter schützt vor Bußgeld nicht

Wer ohne Betriebserlaubnis fährt, muss mit einer Strafanzeige und einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro rechnen. Das Fehlen einer Zulassung trifft häufig auf ältere Modelle zu, da diese vor Inkrafttreten der Verordnung verkauft wurden.

Kommt es dann noch zu einem Unfall, springt die Haftpflichtversicherung nicht ein und der Fahrer trägt alle Kosten.

Auch andere Versäumnisse belasten den Geldbeutel: Ist ein Betroffener ohne Versicherungskennzeichen unterwegs, stehen 40 Euro zu Buche. Und hat der Verkehrsteilnehmer nicht die vorgeschriebene Beleuchtung an seinem E-Scooter angebracht, werden 20 Euro fällig. Eine Helmpflicht hingegen besteht nicht.

E-Scooter: Kein Freifahrtsschein für alle Flächen

Auch das Verhalten im Straßenverkehr regelt die neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge. So dürfen E-Scooter nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen unterwegs sein. Lediglich, wenn diese nicht vorhanden sind, ist auch das Fahren auf Gehwegen und Autostraßen erlaubt.

In Fußgängerzonen und Grünanlagen aber ist das Fahren mit E-Tretrollern grundsätzlich verboten, stellt Oberkommissar Carsten Kehr der Frankfurter Polizei klar. Unerlaubtes Fahren auf nicht zulässigen Verkehrsflächen kostet zwischen 15 und 30 Euro.

Zudem darf man mit E-Scootern nicht nebeneinander fahren – die Zuwiderhandlung wird ebenfalls mit einem Verwarnungsgeld von 15 bis 30 Euro bestraft.

„Richtig teurer wird es beim Fahren über eine rote Ampel“

In Städten wie Berlin, Frankfurt und Köln wird von der Polizei bereits rigoros durchgegriffen. Verwarnungs- und Bußgelder sollen helfen, die steigenden Unfallzahlen einzudämmen. „Richtig teurer wird es beim Fahren über eine rote Ampel“, weiß Jan Ginhold.

„Hierbei erwartet den Betroffenen analog zum Bußgeldkatalog für Radfahrer ein Punkt und ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro – je nach Dauer der Rotphase und ob zusätzlich eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorliegt.“

Was das Parken betrifft, werden E-Scooter-Benutzer wie Fahrradfahrer eingestuft: Man darf zum Beispiel auf Gehwegen parken, solange man keine Verkehrsteilnehmer behindert oder Wege blockiert.

Sicherheitsrisiko bei Alkoholkonsum wird nicht ernst genommen

Bundesverkehrsministers Scheuer will besonders bei alkoholisierten E-Scooter-Fahrern durchgreifen. Da Elektro-Tretroller laut deutschem Straßenverkehrsgesetz als Kraftfahrzeuge eingestuft werden, gelten dieselben Promille-Vorschriften.

Auf Betroffene können harte Strafen zukommen. Ein Beispiel: Bei 0,5 bis 1,09 Promille muss der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro zahlen, erhält zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Und wer noch in der Probezeit ist, darf gar keinen Alkohol getrunken haben, wenn er auf den E-Scooter steigt.

Coduka vertritt betroffene Nutzer

Um Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- und Handyverstöße zu bearbeiten, kooperiert die Coduka eng zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen sprechen für sich.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell?

Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Foto: obs/CODUKA GmbH/Pixabay Lizenz

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