Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt die Pläne der Bundesregierung, Kinder und Jugendliche mit der Frühstartrente frühzeitig an den Kapitalmarkt und den langfristigen Vermögensaufbau heranzuführen. Gleichzeitig sieht der Verband im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums erhebliche Schwächen bei der konkreten Ausgestaltung. Im Mittelpunkt der Kritik steht der vorgesehene Wegfall der Beratungspflicht für Standarddepots.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot erhalten. Zusätzlich sollen private Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich sein. Schließen Eltern keinen individuellen Vertrag ab, sollen die staatlichen Beiträge künftig über die Deutsche Bundesbank in einem Sondervermögen angelegt werden, das vollständig in weltweit gestreute Aktien investiert.
Für individuelle Verträge ist ausschließlich ein zertifiziertes Standarddepot vorgesehen. Während der Minderjährigkeit dürfen weder Abschluss- noch Vertriebskosten erhoben werden. Zudem gilt ein Effektivkostendeckel von einem Prozent.
AfW sieht Beratungsverzicht als Problem
Aus Sicht des AfW reicht die Bedeutung des Gesetzentwurfs jedoch weit über die Frühstartrente hinaus. Nach Auffassung des Verbandes wird mit den geplanten Änderungen im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz die bisherige Beratungspflicht für sämtliche Standarddepot-Verträge aufgehoben – ausdrücklich auch bei Versicherungsverträgen.
„Was mich besonders empört, ist der Weg, auf dem das geschieht: Über § 3 Absatz 5 Frühstartrentengesetz und einen neuen § 1 Absatz 1f AltZertG wird die Beratung bei sämtlichen Standarddepot-Verträgen abbedungen – ausdrücklich auch für Versicherungsverträge und in Abweichung von § 6 des Versicherungsvertragsgesetzes. Über eine verschachtelte Verweisungskette wird so still und leise ein Eingriff in die gerade erst beschlossene Altersvorsorgereform vorgenommen, kompliziert verpackt und zum Nachteil der Vermittlerinnen und Vermittler und vor allem der Kundinnen und Kunden. So etwas gehört offen diskutiert und nicht in einem Gesetz zur Altersvorsorge von Kindern versteckt“, erklärt AfW-Vorstand Norman Wirth.
Der Verband befürchtet, dass ohne Beratung und ohne Vergütung für Vermittler deutlich weniger Familien einen individuellen Vertrag abschließen werden. Stattdessen könnten viele Kinder automatisch im staatlich verwalteten Bundesbank-Modell landen. Dadurch werde das Ziel, Finanzkompetenz und praktische Kapitalmarkterfahrung gemeinsam mit den Eltern zu fördern, aus Sicht des Verbandes nur eingeschränkt erreicht.
Kritik an Kostenregelung und Produktauswahl
Zusätzlich kritisiert der AfW den Effektivkostendeckel sowie das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Diese Vorgaben ließen kaum Spielraum für eine qualifizierte Beratung, obwohl regulatorische Anforderungen an Vermittler in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen seien.
Auch die verpflichtende Nutzung eines Standarddepots bewertet der Verband kritisch. Die fehlende Möglichkeit einer individuellen Fondsauswahl schränke die Anlageentscheidung ein und vermittle nach Auffassung des AfW nur eingeschränkt praktische Erfahrungen mit dem Kapitalmarkt.
„Wir unterstützen das Ziel, junge Menschen früh an den Kapitalmarkt heranzuführen. Aber der Entwurf beschränkt die individuellen Verträge auf ein beratungsfreies Standarddepot, deckelt die Effektivkosten bei einem Prozent und lässt bis zur Volljährigkeit keine Abschluss- und Vertriebskosten zu“, erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Damit definiert der Staat die qualifizierte Beratung aus einem Produkt heraus, das er selbst vorschreibt – und das genau dort, wo Familien erstmals mit kapitalgedeckter Vorsorge in Berührung kommen. Beratung ist kein Kostenfaktor, sondern ein Schutzfaktor.“
Nach Ansicht des Verbandes könnte die Frühstartrente dennoch ein sinnvoller Einstieg in die private Altersvorsorge sein. Voraussetzung sei jedoch, dass nach Erreichen der Volljährigkeit ein nahtloser Übergang in eine frei wählbare und beratene Altersvorsorge möglich werde.
AfW fordert Ausweitung der Förderung
Darüber hinaus kritisiert der AfW den begrenzten Kreis der Begünstigten. Nach dem aktuellen Entwurf profitieren zunächst nur Kinder des Geburtsjahrgangs 2020, die 2026 ihr sechstes Lebensjahr vollenden. Ab 2027 soll jeweils nur der nächste Jahrgang hinzukommen.
Alle bereits heute zwischen sechs und 18 Jahre alten Kinder würden dagegen keine staatliche Förderung erhalten und könnten lediglich mit eigenen Einzahlungen vorsorgen. Der Verband fordert deshalb, die Förderung von Beginn an auf sämtliche Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 18 Jahren auszuweiten, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen.












