34f-Vermittler: ESG-Abfragepflicht verzögert sich erneut

Foto: AfW
AfW-Vorstand Frank Rottenbacher

Dem Vermittlerverband AfW ist aus dem Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage mitgeteilt worden, dass sich die Änderung der FinVermV auf Ende März verschieben wird. Damit müssen Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f GewO voraussichtlich erst ab April die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden erfragen.

Demnach hätte es Verzögerungen bei der Abstimmung des Verordnungsentwurfs gegeben, sodass sich der Bundesrat nun wahrscheinlich erst am 31. März mit dem Verordnungsentwurf befassen wird.

„Damit erhalten die Finanzanlagenvermittler eine letzte Verlängerung, um sich auf die neue Pflicht vorzubereiten. Alle 34f Vermittler sollten sich nun informieren und ihre Beratungsprozesse so gestalten, dass sie zukünftig die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage durchführen können“, empfiehlt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

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