Auch nach OLG Dresden Urteil: „Makler bleiben im Lager des Kunden“

Foto: Cash.
BCA-Vorstand Bastian K. Roeder (links) und der Aufsichtsratsvorsitzende Ralf Berndt im Conference-Center des "Squaire" am Frankfurter Flughafen vor einem BCA-Rollup.

Nach einem aktuellen OLG-Urteil dürfen Versicherungsmakler sich nicht als „unabhängig“ bezeichnen, wenn sie Provisionen erhalten. Ein anderer Punkt des Urteils sei jedoch positiv – und wichtiger, sagte Ralf Berndt, Aufsichtsratsvorsitzender der BCA, beim „Presse-Dialog“ des Maklerpools in Frankfurt.

Das Urteil des OLG Dresden bestätige, dass Makler auch dann „Sachwalter der Kunden“ bleiben, wenn sie Provisionen von Versicherern erhalten, so Berndt. Der rechtliche Status des Maklers bleibt also unverändert. Er sei damit auch künftig dem Lager des Kunden zuzurechnen und weiterhin nur ihm verpflichtet. Das sei letztlich das Entscheidende, nicht die Bezeichnung, betonte Berndt. 


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Ob es noch eine höchstrichterliche Entscheidung zu dem Sachverhalt geben wird, bleibt abzuwarten. Unabhängig davon werde ohnehin spätestens die geplante EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) dazu führen, dass Makler sich nicht mehr als unabhängig bezeichnen dürfen. Dies sei künftig Honorar- und Versicherungsberatern vorbehalten, so Berndt. In diesem Punkt bestehe im sogenannten Trilog, also der finalen Phase des Gesetzgebungsprozesses in Brüssel, Einigkeit zwischen EU-Kommission, Rat und -Parlament.

RIS bringt weitere umfangreiche Bürokratie

Trotz aller Beteuerungen der Politik zum Bürokratieabbau ist offenbar weiterhin das Gegenteil geplant: Mit der RIS soll ein weiteres umfangreiches Gesetzespaket beschlossen werden, das auch für den Versicherungsvertrieb weitreichende zusätzliche Verpflichtungen und Bürokratie bedeutet. Unter anderem wird der Aufwand für Produkt-Selektion und -Vergleiche noch einmal größer, die RIS enthalte ein ganzes Bündel von neuen Tests und künftig muss der Vertrieb nach dem Prinzip „Value for Money“ seine Vergütung nicht nur offenlegen, sondern auch schriftlich begründen, wofür er sie erhält, berichtete Berndt. Letzteres betreffe nicht nur den Lebensversicherungs-, sondern auch den Komposit-Bereich.

Dazu passt ein Ergebnis einer Umfrage, die BCA unter den Vertriebspartnern durchgeführt hat. 71 Prozent der BCA-Vertriebspartner (insbesondere im Investmentbereich) empfinden demnach Regulatorik und Bürokratie als Belastung. 56 Prozent sehen aber auch Digitalisierung als Herausforderung und haben Sorge vor fehlenden Tools und steigenden Investitionen. Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Über 60 Prozent der Makler interessieren sich für den Kauf von Vertragsbeständen, über 47 Prozent für deren Verkauf, viele davon innerhalb der nächsten 36 Monate. Die Vertriebspartner von BCA sind im Schnitt rund 58 Jahre alt, berichtete BCA-Vorstand Bastian K. Roeder.

Der Maklerpool bietet in diesem Zusammenhang zwei Modelle für eine Maklerrente, eine Bestandsbörse und die Unterstützung bei der Finanzierung des Bestandszukaufs. Anders als einige andere Pools kaufe BCA nicht selbst Bestände auf, sagte Vorstand Roman Schwarze. „Wir wollen nicht selbst zum Makler werden“, betonte er.

Umsatzziel 100 Millionen Euro

Schwarze kündigte zudem diverse Verbesserungen der hauseigenen Vermittlerplattform „Diva“ an, die teilweise bereits umgesetzt wurden. Dazu zählt unter anderem ein Produktvergleich mit Comparit im Investmentbereich, eine digitale Zeichnungsstrecke für geschlossene AIFs und die Einbindung auch von Versicherungsverträgen aus Direktanbindungen in das Vertragsmanagement sowie weitere Cloud- und KI-Anwendungen.

In Bezug auf die geschäftliche Entwicklung der BCA äußerte Vorstand Dr. Frank Ulbricht die Hoffnung, den Umsatz des Maklerpools von zuletzt rund 80 Millionen Euro (2024) in den nächsten drei Jahren auf mehr als 100 Millionen Euro steigern zu können. Von 2023 auf 2024 ist der Bestand an Versicherungsverträgen demnach von rund 296.500 auf 330.000 und die Summe der Jahresbeiträge von 208,4 auf 250 Millionen Euro gestiegen.

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