Ausbildungsstart verpasst? Diese Chancen bleiben noch

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Nicht jede Ausbildung beginnt reibungslos.

Wochen nach dem offiziellen Ausbildungsstart sind laut Arag noch zahlreiche Lehrstellen unbesetzt, vor allem im Handwerk und in der Pflege. Welche Rechte in der Probezeit gelten und welcher Versicherungsschutz für Azubis sinnvoll ist, zeigt ein Überblick.

Auch wenn die Ausbildung für viele Jugendliche bereits Anfang August begonnen hat oder zum 1. September startet, bleibt der Ausbildungsmarkt bis weit in den Herbst hinein in Bewegung. Immer wieder werden Verträge kurzfristig gelöst oder Betriebe finden ihre Wunschkandidaten nicht. Nach Angaben der Arag sind vor allem im Handwerk, in der Pflege, in der Gastronomie sowie in vielen technischen Berufen weiterhin Plätze verfügbar.

Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz rät der Versicherer, nicht bis zum nächsten Jahr zu warten. Ein Blick in die Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit oder in die Ausbildungsbörsen der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern kann sich demnach auch jetzt noch lohnen. Wer bei der Berufswahl flexibel bleibt und sich nicht ausschließlich auf einen einzigen Wunschberuf festlegt, verbessert seine Chancen zusätzlich.

Diese Regeln gelten in der Probezeit

Die ersten Monate dienen beiden Seiten dazu, sich kennenzulernen. In dieser Zeit können sowohl Auszubildende als auch der Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Probezeit muss mindestens einen und darf höchstens vier Monate dauern. Auch während dieser Zeit gelten sämtliche Rechte aus dem Ausbildungsvertrag.


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Dazu zählen der Anspruch auf eine fachgerechte Ausbildung, auf die vereinbarte Vergütung sowie auf den Besuch der Berufsschule. Der Betrieb muss die notwendigen Ausbildungsmittel bereitstellen und dafür sorgen, dass die Ausbildungsziele erreichbar bleiben. Im Gegenzug sind Auszubildende verpflichtet, sorgfältig zu arbeiten, den Weisungen der Ausbilder zu folgen, Betriebsgeheimnisse zu wahren sowie Berufsschule und Betrieb regelmäßig zu besuchen. Wer krank wird, muss den Betrieb unverzüglich informieren und je nach betrieblicher Regelung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Zufriedenheit hängt von den Bedingungen ab

Dass sich gute Ausbildungsbedingungen auszahlen, zeigt der aktuelle Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Demnach sind knapp 66 Prozent der Auszubildenden mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Gleichzeitig wünschen sich viele bessere Perspektiven nach dem Abschluss und mehr Planungssicherheit für die berufliche Zukunft.

Nicht jede Ausbildung beginnt reibungslos. Unsicherheiten oder kleinere Konflikte lassen sich häufig lösen, wenn sie frühzeitig angesprochen werden. Erste Ansprechpartner sind Ausbilder oder direkte Vorgesetzte, bei größeren Schwierigkeiten können, sofern vorhanden, auch der Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung unterstützen. Die Arag rät zudem dazu, gerade in den ersten Wochen offen auf Kollegen zuzugehen, Fragen zu stellen und Feedback anzunehmen, um sich schneller im Betrieb zurechtzufinden.

Welcher Versicherungsschutz für Azubis sinnvoll ist

Mit Beginn der Ausbildung sind Azubis automatisch über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Der Schutz gilt allerdings nur während der Arbeit, in der Berufsschule und auf den direkten Wegen dorthin. Die private Haftpflichtversicherung der Eltern besteht laut Arag häufig während der ersten Berufsausbildung weiter, ob das im Einzelfall zutrifft, sollte jedoch geprüft werden.

Sinnvoll kann außerdem eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Da junge Menschen meist gesund sind, fällt der Beitrag häufig deutlich günstiger aus als bei einem späteren Abschluss. Wer in die erste eigene Wohnung zieht, sollte zudem prüfen, ob eine Hausratversicherung sinnvoll ist.

Finanzielle Unterstützung neben dem Ausbildungsgehalt

Die Ausbildungsvergütung reicht insbesondere in Regionen mit hohen Mieten nicht immer aus. Azubis sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Je nach persönlicher Situation kommen die Berufsausbildungsbeihilfe oder das Wohngeld infrage, das bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragt wird. Ob Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht, lässt sich mit einem Rechner auf der Website der Bundesagentur für Arbeit ermitteln.

Auch der Ausbildungsbetrieb selbst kann laut Arag entlasten. Manche Unternehmen unterstützen ihre Auszubildenden mit Wohnheimplätzen, Zuschüssen zum Deutschlandticket oder weiteren freiwilligen Leistungen.


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