Jeder achte Deutsche besitzt Kryptowerte – doch das Wissen fehlt

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Jeder achte Deutsche investiert in Kryptowährungen und scheinbar fehlt vielen Anlegern das Know-how.

Mehr als neun Millionen Erwachsenen in Deutschland besitzen mittlerweile Kryptowerte wie Bitcoin oder Ether. Eine Bafin-Erhebung zeigt jedoch: Viele Anlegerinnen und Anleger verstehen die Produkte kaum.

Mittlerweile besitzen rund 13 Prozent der Erwachsenen in Deutschland Bitcoin, Ether und andere Kryptowerte. Das entspricht mehr als neun Millionen Menschen. Das zeigt eine repräsentative Bafin-Erhebung zum Finanzwissen zu Kryptowerten aus April 2026. Vielen Anlegerinnen und Anlegern fehlt es dabei an Know-how: In der Studie konnten Krypto-Investorinnen und -Investoren durchschnittlich knapp die Hälfte von 16 Wissensfragen nicht oder nicht richtig beantworten.

Die Bafin sieht deshalb Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher, die in Kryptowerte investieren. Viele dieser Produkte sind stark schwankungsanfällig, bergen Cyber-Gefahren und können für unseriöse Angebote missbraucht werden. „Umso wichtiger ist es, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die Produkte genau kennen, um Chancen und Risiken abwägen zu können“, sagt Christian Bock, Verbraucherschutzbeauftragter der Bafin.

Wissensdefizite bei Krypto-Anlegern

Besonders häufige Fehleinschätzungen betrafen den Inflationsschutz, den Vermögensaufbau und die Preisstabilität von Kryptowerten. 54 Prozent der Kryptowerte-Besitzerinnen und -Besitzer nahmen fälschlicherweise an, dass Bitcoin vor Inflation schütze. Viele Anlegerinnen und Anleger begründen diese Annahme mit der Begrenzung auf 21 Millionen Coins sowie der Unabhängigkeit von Regierungen und Zentralbanken. Tatsächlich ist Bitcoin hochvolatil und kann binnen weniger Tage deutlich an Wert gewinnen oder verlieren.


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Mehr als ein Drittel der befragten Krypto-Anlegerinnen und -Anleger ging zudem irrtümlich davon aus, dass der Bitcoin-Preis im Gegensatz zu neuen Coins stabil sei. Tatsächlich schwankt er stark, da er dezentral durch Kauf- und Verkaufsaufträge auf zahlreichen Handelsplätzen entsteht und empfindlich auf große Handelsaufträge, Nachrichten und Marktstimmungen reagiert.

Auch bei Stablecoins zeigten sich Missverständnisse: Die Hälfte der Kryptowerte-Besitzerinnen und -Besitzer hielt sie für geeignet zum Vermögensaufbau, knapp die Hälfte verwechselte sie mit einem Derivat zur Absicherung von Kursschwankungen. Tatsächlich handelt es sich um eine eigene Art von Kryptowerten, deren Wert an Referenzwerte wie den US-Dollar oder Vermögenswerte wie Gold gekoppelt ist. „Stablecoin“ ist dabei ein untechnischer Begriff – reguliert sind in der EU vermögenswertereferenzierte Token (Asset-Referenced Token) und E-Geld-Token (Electronic Money Token) nach der MiCA-Verordnung.

MiCA-Verordnung setzt Rahmen für den Krypto-Markt

Wer sich für Kryptowerte nicht interessiert und nicht damit handelt, muss laut Bock nicht zwingend über entsprechendes Wissen verfügen. „Wer sich nicht für Kryptowerte interessiert und nicht damit handelt, muss solchen Fragen auch nicht unbedingt beantworten können. Schließlich ist es ein komplexes Thema“, sagt Bock. „Verbraucherinnen und Verbraucher, für die ein Kauf in Frage kommt oder die Kryptowerte gekauft haben, sollten sich aber besser über Chancen und Risken informieren und diese verstehen. Wir als Bafin unterstützen sie dabei, indem wir ihnen Informationen auf vielen verschiedenen Kanälen zur Verfügung stellen und sie aufklären.“

Die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) reguliert den Handel mit Kryptowerten in der Europäischen Union. Ziel ist ein fairer Wettbewerb auf dem Kryptomarkt sowie ein hohes Maß an Verbraucherschutz und Marktintegrität. Am 1. Juli 2026 lief die Übergangsfrist für Krypto-Dienstleister EU-weit aus, ohne Verlängerung und ohne zusätzliche Schonfrist. In der EU ansässige Krypto-Dienstleister ohne MiCAR-Lizenz mussten ihre Tätigkeit zu diesem Stichtag einstellen. Unternehmen aus Drittstaaten dürfen ihre Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU seither nicht mehr aktiv anbieten.

Hintergrund

Für die Erhebung befragte die Bafin 1.000 Personen zu ihrem Wissen über Kryptowerte. 13 Prozent der Teilnehmenden besaßen selbst Kryptowerte, 34 Prozent hielten stattdessen Aktien, Anleihen oder Fonds, und 53 Prozent besaßen keines der abgefragten Finanzprodukte.

Über alle Befragten hinweg wurden im Schnitt 36 Prozent der Fragen richtig und 19 Prozent falsch beantwortet, bei 45 Prozent gaben die Teilnehmenden an, die Antwort nicht zu kennen. Besitzerinnen und Besitzer von Kryptowerten schnitten mit 57 Prozent richtigen Antworten deutlich besser ab, lagen aber auch in 31 Prozent der Fälle falsch.


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