Bafin: Keine „Aufsicht light“ für Fintechs

Fintechs sind genauso wie andere Marktteilnehmer an aufsichtsrechtliche Vorgaben gebunden. Das betont Felix Hufeld, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), im Rahmen des aktuellen Jahresberichts der Aufsichtsbehörde. Regulierung dürfe Fintechs weder bevorzugen noch benachteiligen.

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Fintechs sind genauso wie andere Marktteilnehmer an aufsichtsrechtliche Vorgaben gebunden.

Wenn die jungen Unternehmen von Regulierung betroffen seien, müssten sie sich – wie auch etablierte Marktteilnehmer – den Gegebenheiten anpassen. Diese Position vertritt Bafin-Chef Hufeld in einem innerhalb des Bafin-Jahresberichts erschienenen Meinungsbeitrag.

Sobald sich gesetzliche Vorgaben änderten, müssten demnach auch Fintechs diesen Neuerungen entsprechen. „Regulierung darf weder dazu genutzt werden, Marktbarrieren für Newcomer aufzubauen, um alteingesessene Unternehmen zu schützen, noch dazu, sie zu privilegieren – zumindest nicht auf Dauer“, schreibt Hufeld.

Fintechs sehen Aufsicht als Chance

Insbesondere für Unternehmen, die originär nicht als Finanzdienstleister, sondern als IT-Spezialisten in den Markt eintreten, sei es mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden, regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Laut Hufeld betrachten aber insbesondere Fintechs die Aufsicht häufig als Chance, Management und Abläufe zu optimieren.

Die Behörde sieht aber nicht nur die jungen Unternehmen in der Pflicht – auch sie selbst müsse sich dem Zeitalter der Digitalisierung anpassen und sich auf die Anliegen der Fintechs einstellen.

Bafin will flexibel und reaktionsfreudig sein

Hierbei sei zum einen ein gewisses Maß an Flexibilität gefordert. Zum anderen müsse die Bafin regulatorische Vorgaben klar und verständlich formulieren und adressatgerecht darstellen – zum Beispiel indem sie sie online verfügbar mache.

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„Schon bevor sie ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen, müssen Fintech-Gründer wissen, welche regulatorische Pflichten sie möglicherweise erwarten“, betont Hufeld. Umso leichter werde es ihnen fallen, diesen auch gerecht zu werden.

Seite zwei: Keine „Aufsicht light“

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