Die Bafin stellt klar, dass die „International Financial Market Supervisory Authority“ keine nationale oder supranationale Finanzmarktaufsichtbehörde ist. Diesen Eindruck würden die Informationen erwecken, die auf der Website ifinma-register(.)com veröffentlicht sind, warnt die Behörde.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Bafin. Die „International Financial Market Supervisory Authority (Ifinma)“ ist nicht befugt, eine solche Erlaubnis zu erteilen, stellt die Bafin klar.
Das empfiehlt die Bafin den Verbrauchern
Die Bafin empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, Angebote oder Aufforderungen abzulehnen, die auf die Ifinma verweisen. Vermutlich ist die Behörde auf solche Aktivitäten aufmerksam geworden. „Haben Sie das Gefühl, dass Ihnen ein unseriöses Angebot gemacht wird, oder Sie auf eine Betrügerin oder einen Betrüger hereingefallen sind, erstatten Sie so schnell wie möglich Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft“, so die Bafin.
Die Mitteilung zur Fake-Aufsicht Ifinma ist nur eine von insgesamt sieben Warnungen der BaFin vor bestimmten Websites oder Akteuren, die allein am Freitag (8. Mai) ins Redaktions-Postfach geprasselt sind. Das entspricht gefühlt der üblichen täglichen Frequenz solcher Meldungen seit einiger Zeit. Und das ist möglicherweise nur die Spitze des Eisbergs. Vor unbekannten Websites oder Absendern – auch mit wohlklingenden Namen, Firmen oder eben angeblichen Aufsichtsbehörden – ist insofern höchste Vorsicht geboten.














