Bis zu 400.000 Versicherte: Ersatzkassen warnen vor Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

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Ulrike Elsner, vdek
Foto: vdek
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen lehnt die außerordentliche Anhebung der BBG um weitere 300 Euro kategorisch ab.

Die Bundesregierung will die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung um 300 Euro monatlich zusätzlich anheben. Die Ersatzkassen warnen vor deutlich höheren Abgaben für Versicherte und Arbeitgeber und befürchten eine Wechselwelle in die private Krankenversicherung.

Die Bundesregierung erwägt im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) eine zusätzliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Kabinettsentwurf sieht eine außerplanmäßige Erhöhung um 300 Euro monatlich vor. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (Vdek), lehnt diesen Schritt ab.

„Auf der Suche nach zusätzlichem Sparvolumen erwägt die Politik nun, die BBG weiter anzuheben. Dabei ist im BStabG-Kabinettsentwurf bereits eine außerplanmäßige Erhöhung um 300 Euro monatlich vorgesehen. Das lehnen wir ab“, sagt Elsner.


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Zusammen mit der jährlichen, an den Bruttolöhnen und -gehältern orientierten Erhöhung um schätzungsweise 3,76 Prozent würde die BBG 2027 um 8,9 Prozent steigen. „Das bedeutet pro Jahr ein Mehr an Abgaben von rund 1.000 Euro für Versicherte und Arbeitgeber, wenn Versicherte ein Gehalt mindestens in Höhe der BBG verdienen“, sagt Elsner.

Risiko einer Wechselwelle in die PKV

Elsner sieht zudem die Gefahr, dass gutverdienende Fachkräfte aus der Solidargemeinschaft der GKV in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. „Außerdem besteht das Risiko, dass gutverdienende Fachkräfte als wichtige Stütze der Solidargemeinschaft die GKV verlassen und in die PKV wechseln, und zwar selbst dann, wenn gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze erhöht wird“, sagt Elsner. Eine solche Wechselbewegung könnte die durch eine Erhöhung der BBG erhofften Mehreinnahmen massiv reduzieren.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schätzt, dass bei einer Erhöhung der BBG um monatlich 300 Euro 100.000 GKV-Versicherte in die PKV abwandern würden. Die reguläre jährliche Anhebung ist dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Weitere Erhöhungen würden die Wechselbewegung nach Einschätzung des Vdek zusätzlich verstärken. „Bei einer Anhebung der BBG auf das Niveau der entsprechenden Versicherungspflichtgrenze könnten im ersten Jahr bis zu 250.000 GKV-Versicherte in die PKV wechseln, bei einer Erhöhung auf die BBG der Rentenversicherung sogar 400.000 GKV-Versicherte“, sagt Elsner.


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