Verbände: Kein generelles Provisionsverbot, aber Baustellen bleiben

Foto: BVK
BVK-Präsident Michael H. Heinz

Die EU-Kommission hat ihren Entwurf zur Kleinanlegerstrategie vorgelegt. Demnach soll ein Provisionsverbot bei unabhängiger Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten kommen. Was die Verbände dazu sagen.

AfW-Vorstand Norman Wirth schreibt auf Linkedin: „Wie schon vorab dem AfW aus einem Entwurf bekannt wurde, ist zwar vorerst kein vollständiges Provisionsverbot bei der Vermittlung von Finanzanlagen vorgesehen, jedoch werden nun gerade diejenigen, welche die Kunden unabhängig und ausschließlich in deren Interesse beraten sollen – die Versicherungsmaklerinnen und -makler – im Wettbewerb massiv benachteiligt. Cui bono? Den Kleinanlegerinnen und -anlegern sicherlich nicht.“ Der Verband werde das als Interessensvertreter der Unabhängigen und ihrer Kunden nicht hinnehmen.

„Wir begrüßen es sehr, dass darin kein generelles Provisionsverbot vorgesehen ist“, erklärt der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz, in einer Pressemitteilung. Der Kommissionsentwurf sieht lediglich ein Vergütungsverbot für beratungsfreie Tätigkeiten vor, also wenn nur Kundenaufträge ausgeführt werden („execution only“). Im Bereich der Maklervergütung fordert der BVK, dass Makler gegen Courtage Versicherungsanlageprodukte weiterhin vermitteln dürfen.

Strengere Regelungen für den Bereich „Interessenkonflikte“ sowie eine stärkere Aufsicht bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten sind ebenfalls festgeschrieben. Darüber hinaus nimmt der Kommissionsentwurf neue Regelungen zu vorvertraglichen Informationen sowie zu Aus- und Weiterbildungsfragen auf (für alle sogenannten Versicherungsanlageprodukte). Auch findet sich der Gedanke „value for money“ in einigen Regelungen wieder. Ebenso sollen die europäischen Aufsichtsbehörden EIOPA und ESMA stärkere Aufsichtsbefugnisse erhalten.

Der Kommissionsentwurf wird in der Folgezeit zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament sowie dem Ministerrat abgestimmt (sogenanntes Trilog-Verfahren). Nach Einschätzung des BVK wird dies einige Monate in Anspruch nehmen.

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