Frühstartrentengesetz: DIA fordert Ausweitung auf Altersvorsorgedepots

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KI-generiertes Bild (OpenAI, gpt-image-2.5-sunburst): Familie plant die Frührente
Eigene Erfahrungen mit Chancen und Risiken sammeln – genau das soll die Frühstartrente jungen Menschen ermöglichen, fordert das DIA.

Vor der ersten Lesung des Frühstartrentengesetzes im Bundestag mahnt das DIA Nachbesserungen an: Neben Standarddepots sollten auch individuelle Altersvorsorgedepots möglich sein, das geplante Verbot von Vertriebskosten hält das Institut für riskant. Zudem fordert es ein offenes Verfahren für den Auffang-Anbieter statt der Bundesbank.

Einen Tag vor der ersten Lesung des Frühstartrentengesetzes im Bundestag mahnt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) Nachbesserungen am Regierungsentwurf an. Die Denkfabrik unterstützt zwar das Ziel, junge Menschen früh an den Kapitalmarkt heranzuführen. Bei der konkreten Ausgestaltung des Frühstartrentengesetzes sieht sie jedoch weiterhin erheblichen Verbesserungsbedarf. Das gilt vor allem für die Beschränkung auf sogenannte Standarddepots und für das geplante Verbot von Vertriebskosten.

Bereits in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf hatte das 1997 gegründete Institut dieses Anliegen unterstützt und ähnliche Kritikpunkte vorgebracht. „Wer die Aktienkultur in Deutschland stärken will, sollte jungen Menschen und ihren Familien echte Erfahrungen mit Kapitalmarktentscheidungen ermöglichen. Zu viele Einschränkungen laufen diesem Ziel im Regierungsentwurf noch entgegen“, erklärt Dr. Peter Schwark, Sprecher des DIA.

DIA-Forderungen im Überblick

Zur geplanten Altersvorsorge-Reform, die im Frühstartrentengesetz geregelt ist, macht das DIA vier zentrale Kritikpunkte deutlich:

KritikpunktPosition des DIARegelung im Entwurf
DepotwahlZusätzlich individuelle Altersvorsorgedepots zulassenNur Standarddepots vorgesehen
VertriebskostenVerbot von Abschluss- und Vertriebskosten überdenkenVerbot im Entwurf enthalten
AuffanglösungOffenes, wettbewerbliches AusschreibungsverfahrenBundesbank als alleiniger Anbieter vorgesehen
Anlagestrategie der Bundesbank-LösungBegrüßt die Streichung der reinen Aktienquote100-Prozent-Aktienquote wurde aus dem Entwurf gestrichen

Standarddepots versus individuelle Wahlfreiheit

Der Regierungsentwurf sieht für die Frühstartrente bislang ausschließlich sogenannte Standarddepots vor. Diese geben die Fondsstruktur bereits vor und lassen kaum Spielraum für eigene Anlageentscheidungen. Nach Einschätzung des DIA verfehlt der Entwurf dadurch sein eigentliches Ziel, die finanzielle Bildung junger Menschen zu stärken. Das Institut fordert deshalb, zusätzlich individuelle Altersvorsorgedepots zuzulassen. Familien und Heranwachsende könnten dadurch unterschiedliche Anlagestrategien kennenlernen und praktische Erfahrungen mit Rendite, Risiko und langfristigem Vermögensaufbau sammeln.


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Verbot von Vertriebskosten: DIA warnt vor Beratungslücke

Das DIA hält außerdem an seiner Forderung fest, das im Frühstartrentengesetz vorgesehene Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten zu überdenken. Bei den zu erwartenden kleinen Vertragsvolumina erschwere es die Regelung, Beratung wirtschaftlich anzubieten. Dadurch könnten sich kaum Anbieter aktiv im Markt engagieren. Familien blieben dann ohne individuelle Beratung.

„Gerade Haushalte mit geringer Finanzbildung benötigen häufig persönliche Beratung und einen Anstoßgeber. Wer Beratung wirtschaftlich erschwert, riskiert eine geringe Beteiligung und wenig Wettbewerb“, betont Schwark. Er warnt zudem, am Ende entstünden nur Bürokratiekosten ohne erkennbare Effekte für die finanzielle Bildung.

Bundesbank als Auffanglösung im Frühstartrentengesetz: DIA fordert Wettbewerb

Für Sparer, die sich nicht aktiv für ein Altersvorsorgedepot entscheiden, soll eine staatliche Auffanglösung greifen. Der Regierungsentwurf legt dafür bislang einseitig die Bundesbank fest. Das DIA fordert stattdessen ein offenes und transparentes Auswahlverfahren, an dem auch private Anbieter teilnehmen können.

Positiv bewertet das DIA hingegen, dass die im Referentenentwurf vorgesehene ausschließliche Anlage der Bundesbank-Lösung in Aktien und Aktienfonds gestrichen wurde. Das Institut hatte davor gewarnt, passive Teilnehmer ohne eigene Anlageentscheidung auf eine Aktienquote von 100 Prozent festzulegen. Die Bundesbank solle die privaten Anbieter im Wettbewerb nicht ersetzen. Vielmehr solle sie das Kapital nach den Kriterien Rendite, Sicherheit und Liquidität anlegen, bis es in ein privates Altersvorsorgeprodukt zur Sicherung des Rentenziels eingezahlt wird, wie es auch im Kontext der Diskussion um Rentenbeiträge für pflegende Angehörige immer wieder betont wird.


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