Definet: Neuer Bildungsdienstleister für Immobilienmakler

Foto: Definet
Definet-Vorstand Jörg Röckinghausen

Rechtzeitig vor Ablauf der ersten Zeitspanne der Fortbildungspflicht für Immobilienmakler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung zum 31. Dezember präsentiert sich mit der Definet AG ein neuer Bildungsdienstleister für die Immobilienbranche.

Rechtzeitig vor Ablauf der ersten Zeitspanne der Fortbildungspflicht für Immobilienmakler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung zum 31. Dezember präsentiert sich mit der Definet AG ein neuer Bildungsdienstleister für die Immobilienbranche.

Die Definet-Akademie schult seit Jahren Vermittler von Finanzprodukten und Immobilienfinanzierungen und nun auch als von den Industrie- und Handelskammern (IHK) anerkannte Lehreinrichtung für den Immobiliensektor. “Das Fortbildungsangebot für Immobilienmakler ist trotz der Regulierung von 2018 sehr überschaubar. Daher wird es für Immobilienmakler zunehmend schwer, die notwendigen Fortbildungsnachweise zu erbringen. Diese Lücke wollen wir mit unserem praxisorientierten Angebot schließen”, erklärte Definet-Vorstand Jörg Röckinghausen.

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 hat der deutsche Gesetzgeber Immobilienmakler erstmals dazu verpflichtet, innerhalb von drei Jahren 20 Fortbildungsstunden zu absolvieren und die entsprechenden Nachweise dazu erbringen zu können. “Wir beobachten seit einigen Monaten in der Finanzdienstleistung, dass die IHKen verstärkt auf die Erfüllung der Fortbildungspflicht hinweisen und gehen davon aus, dass ab 2021 Nachweise auch von Immobilienmaklern angefordert werden”, so Röckinghausen.

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