Bundestag streicht Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler

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Symbolbild

Der Bundestag hat ein neues Gesetzespaket mit einigen kleineren Maßnahmen zum Bürokratieabbau verabschiedet. Während Immobilienmakler von bürokratischen Auflagen befreit werden, bleibt die Regulierung für andere Berufsgruppen bestehen. Eine kleine Erleichterung gibt es für neue 34d- und 34f-Vermittler.

Mit einer Reihe kleinerer Einzelmaßnahmen will die schwarz-rote Koalition den angepeilten Bürokratieabbau vorantreiben. Der Bundestag verabschiedete gestern am späten Abend ein Gesetzespaket von Union und SPD, das bestimmte Berufsgruppen wie Immobilienmakler und Schornsteinfeger um jährlich rund 45 Millionen Euro entlasten soll.


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So entfällt für Immobilienmakler die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Für Immobilienverwalter bleibt sie – anders als ursprünglich geplant – allerdings erhalten. Auch für weitere Berufsgruppen wie Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler (Paragraf 34d beziehungsweise 34f GeWO) ergeben sich keine Änderungen.

Erweitert wurde lediglich die „Genehmigungsfiktion“ bei der Anmeldung eines neuen Gewerbes auch auf diese und einige weitere Berufe. Demnach gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten über den Antrag entschieden hat.

Ansonsten geht es beim „Bürokratieabbau“ um winzige Maßnahmen. Abgeschafft wird etwa das sogenannte Heizungslabel, das Schornsteinfeger an ältere Heizkessel und Thermen kleben mussten, um die Besitzer über die Energieeffizienz ihrer Geräte zu informieren. Außerdem werden durch die Reform verschiedene Berichtspflichten gestrichen. (mit dpa-AFX) 


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