Direktinvestments: Auf dem Weg zu Maklers Liebling

Von den seit Jahren anhaltenden und kommenden Veränderungen beziehungsweise Regulierungen in der Gewerbeordnung (Paragrafen 34 c, d, f, h und i) sind Direktinvestments nicht betroffen. Sie dürfen ohne Paragraf-34-Schein vertrieben werden und sind unkomplizierte vermittelbar.

Es sind in der Regel einfache und verständliche Investments, die bei kurzen Laufzeiten und regelmäßigen Auszahlungen (3–7 Prozent p. a. Vorsteuerrendite) sowie niedrigen Einstiegssummen bei Maklern und Kunden zunehmend beliebter werden.

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Beimischung für den Vermögensaufbau

Sie eignen sich hervorragend als Beimischung für den Vermögensaufbau oder zur Kapitalverrentung. In der Regel unterliegen die Einkünfte der vorteilhaften Abgeltungssteuer. Sparerfreibeträge von 801 Euro für Ledige beziehungsweise 1.602 Euro für Verheiratete können voll ausgenutzt werden.

Für Freunde des Zinseszinseffektes bietet sich eine Investition in Direktinvestments mit monatlichen gleich hohen Auszahlungen an, die dann beispielsweise in einen Sparplan fließen können.

Michael Stocker, Diplom-Betriebswirt (BA), Kapitalanlagespezialist seit über 20 Jahren und Geschäftsführer von www.dirinvest.de.

Foto: DirInvest GmbH

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