Reservierte Parkflächen für Elektrofahrzeuge, zusätzliche Gebühren nach dem Ladevorgang, gefälschte QR-Codes an öffentlichen Säulen: Im Alltag rund um das Laden von E-Autos häufen sich Unsicherheiten. Inzwischen gibt es dazu jedoch klare Vorgaben aus Verkehrsrecht, Vertragsrecht und aktueller Rechtsprechung. Arag-Experten haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst.
Eine der häufigsten Streitfragen betrifft Parkflächen, die ausdrücklich für Elektrofahrzeuge reserviert sind. Steht dort ein Verbrenner, droht das Abschleppen – selbst wenn kein Elektrofahrzeug konkret am Laden gehindert wird. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dies ausdrücklich bestätigt: Bereits die erkennbare Zweckwidmung der Fläche reicht aus, um eine Abschleppmaßnahme zu rechtfertigen (Az.: 14 K 7479/22). Fahrer von E-Autos müssen darauf vertrauen können, dass diese Flächen frei bleiben.
Ähnlich eindeutig ist die Rechtslage bei Blockiergebühren. Viele Ladebetreiber verlangen eine Zusatzgebühr, wenn ein vollständig geladenes Fahrzeug die Säule nicht zeitnah räumt. Das Amtsgericht Karlsruhe hat entsprechende Vertragsklauseln als rechtmäßig eingestuft, da Anbieter ein berechtigtes Interesse an der schnellen Verfügbarkeit ihrer Infrastruktur haben (Az.: 6 C 184/23). Die Gebühr fällt laut ARAG-Experten auch dann an, wenn das Fahrzeug unbeabsichtigt zu lange steht – etwa weil ein Termin länger dauert als geplant.
Reisen mit dem Elektroauto: Planung ist entscheidend
Wer mit dem E-Auto längere Strecken zurücklegt oder ins Ausland fährt, sollte Ladepunkte bereits bei der Reiseplanung einkalkulieren. Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze bieten zunehmend eigene Wallboxen an, öffentliche Ladepunkte lassen sich häufig per App freischalten. In Regionen mit dünnerem Ladenetz – etwa in Teilen Südosteuropas – empfiehlt es sich, früher nachzuladen, um Ausfälle einzelner Säulen abzupuffern.
Bei der Freischaltung von Ladesäulen im Ausland raten die Experten dazu, auf Apps regionaler oder länderspezifischer Anbieter zu setzen. Diese funktionieren häufig zuverlässiger als eine RFID-Karte aus Deutschland. RFID steht für Radio Frequency Identification – kontaktlose Chipkarten, die per Funk ausgelesen werden und den Ladevorgang an der Säule aktivieren. Alternativ können QR-Codes genutzt werden, die in der Regel auf eine webbasierte Bezahlseite führen.
Hier ist jedoch laut der Arag Vorsicht geboten: Die Experten des Versicherers warnen vor der Betrugsmasche des sogenannten „Quishing“. Dabei kleben Kriminelle gefälschte QR-Codes über die Original-Codes an Ladesäulen. Wer den Code scannt, landet nicht auf der echten Bezahlseite des Anbieters, sondern auf einer täuschend echt wirkenden Fälschung – mit dem Ziel, Zahlungsdaten abzugreifen.
Kartenzahlung wird Pflicht – aber erst ab 2027
Beim Bezahlen an öffentlichen Ladesäulen dominieren Apps, Ladekarten und QR-Codes noch immer den Alltag. Kreditkarte und Girocard werden längst nicht überall akzeptiert. Das wird sich jedoch ändern: Die EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) schreibt vor, dass neu errichtete öffentliche Ladesäulen bereits jetzt mit Kartenzahlungsmöglichkeiten ausgestattet sein müssen. Bestehende Anlagen müssen bis zum 1. Januar 2027 nachgerüstet werden.
Bis dahin bleibt die Praxis uneinheitlich – gerade im Ausland können bei Anbietern mit unterschiedlichen Abrechnungssystemen zusätzliche Gebühren anfallen. Wer eine Auslandsreise plant, sollte sich im Vorfeld über die gängigen Zahlungsmethoden im jeweiligen Land informieren.
Bleibt das Fahrzeug unterwegs mit leerem Akku liegen oder verweigert eine Säule den Ladevorgang, empfehlen die Experten zunächst den Kontakt zum Fahrzeughersteller, da viele einen eigenen Notdienst anbieten. Alternativ helfen Pannendienste oder ein Kfz-Schutzbrief weiter. Manche Pannendienste bieten mobiles Nachladen an, andere transportieren das Fahrzeug zur nächsten funktionsfähigen Säule. Welche Leistungen konkret abgedeckt sind, sollte vorab im eigenen Vertrag geprüft werden.














