Endspurt für die Grundsteuererklärung: Tipps für die fristgerechte Abgabe bis 31. Januar 2023

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Nicht wenige Eigentümer haben die Abgabe der Grundsteuerklärung noch vor sich.

Am 31. Januar 2023 endet die verlängerte Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Nun gibt die staatliche DigitalService GmbH des Bundes Tipps für den Endspurt – speziell für Privatpersonen, die Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke besitzen.

Der in der breiteren Öffentlichkeit bislang wenig bekannte DigitalService betreibt nach eigenen Angaben seit Juli 2022 im Auftrag des Bundesfinanzministeriums den kostenlosen Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“. Dieser führe private Eigentümerinnen und Eigentümer bestimmter Grundstücke in Bundesländern, die bei der Grundsteuer das sogenannte „Bundesmodell“ anwenden, schnell und einfach durch die Grundsteuererklärung.

Die notwendige Identifikation kann demnach über ein vorhandenes ELSTER-Zertifikat, Freischaltcode per Brief oder mit dem elektronischen Personalausweis erfolgen. Die folgenden Tipps sollen helfen, die Grundsteuererklärung fristgerecht bis zum 31. Januar 2023 elektronisch zu übermitteln.

Durch die Beachtung der Tipps könne die fristgerechte Abgabe über den kostenlosen Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ermöglicht werden. Dieser richtet sich speziell an Privatpersonen, deren Eigentumsverhältnisse als einfach gelagerter Sachverhalt – zum Beispiel Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke – eingestuft werden können. Das empfiehl der DigitalService:

Tipp Nr. 1: Schnell zur Identifikation

„Für Datenübermittlungen an Finanzbehörden muss die eindeutige Identifikation einer Person sichergestellt werden, damit eine Grundsteuererklärung abgegeben werden kann. Je nachdem, auf welche Art sich Nutzerinnen und Nutzer identifizieren, beansprucht dies unterschiedlich viel Zeit. Zwei Optionen helfen bei einer besonders schnellen Identifikation.

Wer bereits über ein ELSTER-Zertifikat verfügt, kann sich darüber mit nur wenigen Klicks für die „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ identifizieren und die Erklärung einreichen. Hierfür sollten – bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen – rund 30 Minuten eingeplant werden.

Eine ebenso zeitsparende Alternative: die Identifikation mit dem elektronischen Personalausweis. Bei bereits aktivierter Online-Ausweisfunktion oder Vorlage des PIN-Briefes, dauert dieser Prozess über die Beta-Version der ebenfalls vom DigitalService entwickelten BundesIdent App – erhältlich im App Store (iOS) oder im Google Play Store (Android) – nur wenige Minuten.

Wer auf keine der beiden Varianten zurückgreifen kann, muss zuweilen deutlich mehr Zeit einkalkulieren. Bei der Identifikation per Freischaltcode wird das notwendige Schreiben auf dem Postweg durch die Finanzverwaltung des zuständigen Bundeslandes verschickt. Die Zustellung kann bis zu 3 Wochen dauern. Hier lautet die Empfehlung, den Freischaltcode umgehend zu beantragen.

Tipp Nr. 2: Etwaige Wartezeit nutzen und vorab das Formular ausfüllen

Liegt beispielsweise der Freischaltcode noch nicht vor, eignet sich die Wartezeit perfekt für eine Überprüfung und Sichtung der notwendigen Unterlagen, die für das Ausfüllen der Grundsteuererklärung benötigt werden. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland, in dem das Grundstück liegt. Informationen gibt es auf von den Bundesländern eigens eingerichteten Übersichtsseiten zur Grundsteuerreform.

Liegen alle Unterlagen vollständig vor, kann auch ohne Identifikation bereits mit dem Ausfüllen des Formulars begonnen werden. Die Bearbeitung der „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ kann beliebig oft und zu jeder Zeit unterbrochen und wieder aufgenommen werden, ohne dass Eingaben verloren gehen. Diese werden sicher und datensparsam nicht auf einem fremden Server, sondern in einem Cookie im Browser der Nutzerinnen und Nutzer gespeichert.

Tipp Nr. 3: Nutzerkonto und Hilfe von Angehörigen nutzen

Die Abgabe der Erklärung ist auch über den bereits identifizierten Account naher Angehöriger möglich – egal auf welche Art sich diese identifiziert haben. Als nahe Angehörige zählen zum Beispiel Geschwister und die Kinder der Geschwister (Nichten und Neffen), Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie oder auch Lebenspartnerinnen und -partner der Geschwister.

Generell gilt: Die Pflicht zur Abgabe entfällt nach Ablauf der Frist am 31. Januar 2023 nicht.“

Über den DigitalService

Als zentrale Digitalisierungseinheit des Bundes hat es sich der DigitalService den Angaben zufolge zur Aufgabe gemacht, die Digitalisierung Deutschlands nachhaltig voranzutreiben und agile Software-Entwicklung sowie nutzerzentriertes Arbeiten in der öffentlichen Verwaltung als Standard zu etablieren. Dazu baue der DigitalService mit interdisziplinären Teams interne Entwicklungs- und Methodenkompetenz für den Bund auf. Gemeinsam mit der Bundesverwaltung entwickelt er eigene digitale Anwendungen, die die Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Gesellschaft in den Mittelpunkt stellen.

Der DigitalService wurde demnach im Oktober 2020 als bundeseigene GmbH aufgesetzt und ging hervor aus dem 2019 gegründeten Non-Profit-Start-up 4Germany. Gesellschafter ist laut Impressum der Website die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat
(100 Prozent der Gesellschaftsanteile).

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