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Frühstartrente: Warum die Rechnung des Finanzministeriums zu kurz greift (mit Tabelle)

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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil
Foto: Bundesfinanzministerium / Jesco Denzel
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) rechnet die Kinder reich.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für eine „Frühstartrente“ beschlossen. Diese kann durchaus ein erster Schritt für eine private Altersvorsorge sein. Die Berechnungen aus dem Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) zum möglichen Vermögen sind indes alles andere als seriös. Ein Kommentar von Stefan Löwer, Cash.

Mit der geplanten „Frühstartrente“ will die Bundesregierung den Einstieg in die private Altersvorsorge bereits im Kindesalter fördern. Der Ansatz ist grundsätzlich sinnvoll: Wer früh mit dem Vermögensaufbau beginnt, profitiert vom langfristigen Zinseszinseffekt. Zudem findet er oder sie einen frühen Einstieg in die weitere private Altersvorsorge.

Das Ministerium indes erweckt den Eindruck, allein die Zahlungen im Kindesalter könnten womöglich schon ausreichen. „Allein aus der staatlichen Förderung entsteht bis zur Volljährigkeit ein Depotwert von rund 2.200 Euro. Daraus können bis zum Renteneintritt ohne weitere Einzahlungen rund 53.000 Euro werden“, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums zum Kabinettsbeschluss. „Legen Eltern monatlich 10 Euro dazu, kann das Depot bis zum Renteneintritt auf rund 107.000 Euro wachsen“, so die Behauptung. Diese Zahlen wurden unter anderem von der Nachrichtenagentur dpa-AFX aufgegriffen und entsprechend weit verbreitet.


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Lediglich aus einem Hinweis unter einer Tabelle in der Mitteilung des Ministeriums geht hervor, dass der Berechnung eine angenommene durchschnittliche Wertentwicklung von sieben Prozent pro Jahr zugrunde liegt. Das entspreche der langjährigen Durchschnittsrendite weltweit gestreuter Aktienanlagen nach Abzug etwaiger Kosten, so das Ministerium ohne Quellenangabe. 

Keine Frage: Eine solche Wertentwicklung ist durchaus möglich. Aber sie ist keinesfalls sicher. Deshalb sind in der Finanzberatung bei Kapitalanlagen verschiedene Wertentwicklungsszenarien vorgeschrieben. In der Ministeriums-Mitteilung fehlen sie. Die Tabelle des Ministeriums enthält vielmehr neben dem Ergebnis allein auf Basis der staatlichen Förderung nur Berechnungen, falls die Eltern bis zum 18. Lebensjahr des Sprösslings 10, 20 oder 50 Euro im Monat zuschießen, was – mit dem jährlichen Sieben-Prozent-Zuwachs – zu entsprechend riesigen Endsummen bis zum Alter von 65 Jahren führt (die das Finanzministerium als Rentenalter ansetzt).

Was das Ministerium verschweigt

Was das Ministerium verschweigt: Schon eine etwas geringere Verzinsung führt über den langen Zeitraum bis zum Alter von 65 Jahren zu erheblich kleinen Endwerten (siehe Tabelle). Auch entsteht keinesfalls „allein aus der staatlichen Förderung bis zur Volljährigkeit ein Depotwert von rund 2.200 Euro“. Die staatlichen Zahlungen betragen insgesamt lediglich 1.440 Euro (was nur aus der Ministeriums-Tabelle hervorgeht, nicht aus dem Text der Mitteilung). Der Rest ist angenommener Wertzuwachs bis zum 18. Lebensjahr.

Den wesentlichen Unterschied macht jedoch die Zeit danach. So schnurrt der Endwert im Alter von 65 Jahren auf Basis der staatlichen Förderung schon bei einem durchgehenden Wertzuwachs von fünf Prozent pro Jahr auf deutlich weniger als die Hälfte zusammen: Von rund 53.000 auf 19.500 Euro. Bei drei Prozent pro Jahr ist das Vermögen am Ende sogar nur vierstellig: Knapp 7.000 Euro. 

Doch auch das ist nur die halbe Wahrheit. Denn es handelt sich um nominale Werte, wie ebenfalls nur in dem Hinweis unter der Tabelle des Ministeriums erwähnt wird. Der reale Wert des Vermögens wird erheblich darunter liegen – schließlich geht es um insgesamt 59 Jahre. Über einen so langen Zeitraum führt schon eine konstante Inflationsrate von nur zwei Prozent pro Jahr, also dem Zielwert der Europäischen Zentralbank, zu einem Kaufkraftverlust von rund 70 Prozent. Selbst die prognostizierten 53.000 Euro entsprechen dann real nur noch einer Kaufkraft von heute 16.500 Euro. Das reicht nach heutigen Maßstäben vielleicht für 50 oder 60 Euro Zusatzrente im Monat – nicht besonders üppig.

Tabelle: Ergebnis „Frühstartrente“ je nach Zinssatz

Wertentwicklung p.a.Vermögen bis Alter 18Vermögen im Alter 65Realer Wert bei 2% Inflation p.a.
10%2.764 €243.778 €75.815 €
9%2.577 €147.965 €46.017 €
8%2.405 €89.543 €27.848 €
7%*2.200 €*53.000 €*16.483 €
6%2.102 €32.509 €10.110 €
5%1.968 €19.495 €6.063 €
4%1.844 €11.650 €3.623 €
3%1.731 €6.945 €2.160 €
2%1.626 €4.124 €1.283 €
1%1.529 €2.441 €759 €
0%1.440 €1.440 €448 €
Annahmen: Staatiche Zahlung von 10 Euro pro Monat über zwölf Jahre bis zum 18. Lebensjahr, konstante Wertentwicklung (inkl. Zinseszins) bis Endwert im Alter von 65 Jahren. Realer Wert: Heutige Kaufkraft des erreichten Vermögens bei 2% Inflation p.a.
Quelle: Eigene Berechnung Cash.; * Berechnung (gerundet) des Bundesfinanzminsteriums

Nachgelagerte Besteuerung

Ein weiterer Punkt, auf den das Ministerium nur unter seiner Tabelle hinweist, kommt hinzu: Die „nachgelagerte Besteuerung“. Das aufgebaute Vermögen muss bei Auszahlung versteuert werden. Niemand weiß zwar, wie die Steuergesetze in den Jahren ab 2085 (!) aussehen werden, aber auf heutiger Basis wären nochmals 25 Prozent (Abgeltungssteuer) oder bei kompletter Steuerpflicht je nach persönlichem Steuersatz bis zu 45 Prozent bezogen auf den Wertzuwachs (also auf fast alles) weg.

Zugegeben: Die Berechnung funktioniert auch umgekehrt. Schon bei einem etwas höheren Wertzuwachs als sieben Prozent pro Jahr schießt der Endwert nach oben. So entsteht bei zehn Prozent jährlichem Wertzuwachs allein auf Basis der staatlichen Förderung (also aus 1.440 Euro) ein rechnerischer Endwert von fast einer Viertelmillion Euro (nominal und vor Steuern, versteht sich). 

Hochrechnung über fast sechs Jahrzehnte

Trotzdem ist die Klingbeil-Mitteilung zu kritisieren. Zum einen erweckt sie den Eindruck, die eindimensionale Entwicklung sei im Normalfall recht sicher zu erwarten. Daran ändert auch der unter der Tabelle versteckte Satz nichts: „Die tatsächliche Wertentwicklung kann höher oder niedriger ausfallen, ein Anspruch auf eine bestimmte Wertentwicklung besteht nicht.“ Zum anderen ist fraglich, ob eine Hochrechnung über fast sechs Jahrzehnte überhaupt seriös ist.

Schließlich könnten die riesigen Zahlen, die dabei auf dem Papier entstehen, den einen oder die andere zu der Annahme verleiten, damit sei es getan. So ergibt eine Zuzahlung der Eltern von 50 Euro pro Monat bis zum 18. Lebensjahr nach der Ministeriums-Berechnung auf Basis einer Gesamt-Einzahlung von 8.640 Euro einen Endwert von sagenhaften rund 320.000 Euro. 

So werden nicht wenige Eltern auf die Idee kommen, sie bräuchten nur einige Jahre die kleine Zuzahlung zu leisten und der Nachwuchs könne sich dann ab seinem 18. Geburtstag in punkto Altersvorsorge zurücklehnen und müsse nur noch abwarten. Dass ausgerechnet das Finanzministerium solche leichtfertigen Überlegungen mit seinen Berechnungen beflügelt, ist nur schwer nachzuvollziehen. Wenn ein Finanzdienstleister oder eine Finanzdienstleisterin bei einem Kunden ohne jede Alternativberechnung eine solche Erwartung suggerieren würde, dann würde er oder sie sich jedenfalls – zu recht – eine Menge Ärger einhandeln.

Stefan Löwer ist Redakteur bei Cash. und Geschäftsführer der G.U.B. Analyse Research GmbH, die ebenfalls zur Cash. Medien AG gehört.


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