Frühstartrente: BVK plädiert für Wettbewerb statt Einheitslösung

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Michael H. Heinz, BVK
Foto: Christian Daitche
Michael H. Heinz, BVK: "Eine staatliche Standardlösung für alle ist nicht der richtige Weg.“

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute kritisiert Vorschläge der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zur Ausgestaltung der Frühstartrente. Der Verband fordert mehr Wahlfreiheit, individuelle Beratung und Wettbewerb. Warum der BVK darin entscheidende Erfolgsfaktoren sieht.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) spricht sich gegen die Forderung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aus, die geplante Frühstartrente über ein staatlich verwaltetes Kollektivmodell abzuwickeln und auf eine verpflichtende Beratung zu verzichten. Nach Ansicht des Verbands würden solche Vorschläge die Wahlmöglichkeiten der Eltern einschränken und den Wettbewerb schwächen.


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„Die Vorschläge verengen die Wahlmöglichkeiten der Eltern, schwächen den Wettbewerb und gefährden langfristig die Akzeptanz kapitalgedeckter Altersvorsorge“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Frühstartrente kann nur dann ein Erfolg werden, wenn sie auf Eigenverantwortung, finanzielle Bildung und individuelle Beratung setzt. Eine staatliche Standardlösung für alle ist nicht der richtige Weg.“

Grundsätzlich unterstützt der BVK das Ziel, Kinder frühzeitig an den langfristigen Vermögensaufbau heranzuführen. Aus Sicht des Verbands sollten Eltern jedoch zwischen verschiedenen qualitätsgesicherten Vorsorgelösungen wählen können. Unterschiedliche familiäre, finanzielle und persönliche Voraussetzungen erforderten unterschiedliche Angebote.

Frühstartrente: Kritik am Beratungsverzicht

Besonders kritisch bewertet der BVK die Forderung, auf verpflichtende Beratung zu verzichten. Der Verband verweist darauf, dass Vermittlerinnen und Vermittler in den vergangenen Jahren durch Gesetzgeber und Aufsicht zu höheren Beratungs- und Verbraucherschutzstandards verpflichtet worden seien. Vor diesem Hintergrund sei es widersprüchlich, Beratung nun als Kosten- oder Fehlanreiz darzustellen.

„Wer Beratung über Jahre einfordert und sie dann zum Problem erklärt, sendet ein fatales Signal. Qualifizierte Beratung ist kein überflüssiger Kostenposten, sondern gelebter Verbraucherschutz. Gerade bei einer Vorsorgeentscheidung, die über Jahrzehnte wirkt, helfen persönliche Ansprechpartner dabei, Chancen und Risiken zu verstehen und eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Der vorgeschlagene Beratungsverzicht weist daher in die falsche Richtung“, heißt es in der Mitteilung des BVK.

Auch die Idee, angesparte Guthaben nach Erreichen der Volljährigkeit automatisch in ein staatliches Standarddepot zu überführen, lehnt der BVK ab. Der Übergang ins Erwachsenenalter sei ein geeigneter Zeitpunkt, junge Menschen aktiv an finanzielle Entscheidungen heranzuführen. Statt automatischer Lösungen sollten Beratung, Aufklärung und individuelle Entscheidungsfreiheit im Vordergrund stehen.

Wettbewerb und private Initiative

Der Verband plädiert für eine Frühstartrente, die staatliche Förderung mit privater Initiative verbindet. Wettbewerb zwischen Anbietern, transparente Produkte und qualifizierte Beratung könnten aus Sicht des BVK dazu beitragen, bedarfsgerechte Vorsorgelösungen zu entwickeln.

„Eine starke Altersvorsorge entsteht nicht durch staatliche Monopole, sondern durch informierte Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger. Dafür brauchen wir mehr Wahlfreiheit und Beratung, nicht weniger“, so BVK-Präsident Heinz. „Das haben wir auch in unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf der Frühstartrente dem Bundesfinanzministerium ausdrücklich mitgeteilt.“

DAS SAGT DIE REDAKTION

Stefan Löwer
Stefan Löwer Ressortleiter Sachwertanlagen & Immobilien, Ressortleiter Finanzberater

In der Mitteilung des Finanzministeriums zum Kabinettsbeschluss am Mittwoch ist nur von der Einzahlung in ein "individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot, das die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen können", die Rede. Nur wenn kein Konto eröffnet wird, soll das Geld "im Rahmen einer staatlichen kollektiven Anlage" angelegt werden (wobei erhebliche Zweifel bestehen, dass der Staat eine solche Lösung bis 2027 auf die Reihe bekommt). Gefördert werden demnach allerdings nur "zertifizierte Standarddepot-Verträge mit einem Effektivkostendeckel von einem Prozent und ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit". Wer dann den Vertrieb bezahlen soll, bleibt offen. So richtig durchdacht scheint das Ganze also noch nicht zu sein.


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