Je nach Verwendungszweck des Immobiliengutachtens können Eigentümer zwischen unterschiedlich qualifizierten Sachverständigen auswählen: freie Immobiliengutachter, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie staatlich anerkannte Immobiliengutachter.
„Eine von einem freien Immobiliengutachter erstellte Bewertung informiert über den Verkehrswert der Immobilie und kann zum Immobilienverkauf oder -kauf genutzt werden. Für eigene Zwecke ist sie vollkommen ausreichend. Ein von öffentlicher oder staatlicher Stelle anerkannter Sachverständiger für Immobilien ist hingegen erforderlich, wenn Behörden oder Gerichte ein Immobilienwertgutachten verlangen“, erklärt Matthias Klauser, Chief Revenue Officer von McMakler (www.mcmakler.de).
Tipps zur Auswahl des Sachverständigen für Immobilien:
- Eigentümer sollten im Vorfeld für sich bestimmen, wofür das Gutachten genau benötigt wird.,
- Für Immobilienwertgutachter gibt es seit 2009 keine offizielle Gebührenordnung mehr. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld mit dem Sachverständigen über Art und Umfang und das anfallende Honorar abzustimmen. Üblicherweise kann mit Kosten in Höhe von 0,5 bis 1 Prozent des geschätzten Verkehrswertes gerechnet werden.
- Bei einem offiziellen Wertgutachten gilt zu beachten, dass der Gutachter nach Deutschland/EU-Norm IEC 17024 geprüft ist.
Wann brauche ich welches Immobiliengutachten?
Bei Wertgutachten wird zwischen dem Kurzgutachten und dem Vollgutachten unterschieden. Bei einem Kurzgutachten handelt es sich um eine vereinfachte Form der Immobilienbewertung. Da wertrelevante Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Lagepläne oder Wohnflächenberechnungen nicht Bestandteil der Bewertung sind, stellt ein Kurzgutachten nur eine grobe Werteinschätzung dar.
Dennoch liefert sie auf zwei bis drei Seiten wertvolle Orientierungshilfe beim Immobilienverkauf und -kauf sowie bei einer Scheidung oder Erbschaft ohne Rechtsstreit. Das Kurzgutachten dient der Marktpreiseinschätzung und reicht für den Immobilienverkauf vollkommen aus.
„Mittlerweile stellen vor allem die datengetriebenen Unternehmen wie McMakler ausführliche Immobilienbewertungen zur Verfügung. Diese sind meist datengestützt und vom Umfang her kaum von einem Vollgutachten zu unterscheiden. Für Käufer und Verkäufer, die mehr Informationen über ein Objekt benötigen, aber nicht vor Gericht ziehen müssen, sind sie ideal“, erklärt Immobilienexperte Klauser.
Vollgutachten bei offiziellen Anlässen oder Rechtsstreitigkeiten
Bei Vollgutachten handelt es sich um ein umfangreiches Verkehrswertgutachten. Dieses wird meist bei offiziellen Anlässen oder Rechtsstreitigkeiten benötigt. Zu diesen zählen unter anderem Zwangsversteigerungen, die Überprüfung der angesetzten Schenkungs- beziehungsweise Erbschaftssteuer, die Feststellung des Betriebsvermögens sowie im Falle einer Scheidung oder Erbschaft mit Rechtsstreit.
Für Verkäufer hat Immobilienexperte Klauser einen Tipp: „Die Marktpreiseinschätzung in Form einer Immobilienbewertung kann, zum Teil kostenlos, bei vielen Immobilienportalen, freien Gutachtern und Immobilienmaklern in Auftrag gegeben werden. Dabei unterscheiden sich die umfangreicheren Immobilienbewertungen, wie sie beispielsweise McMakler ausstellt, von Vollgutachten nur dadurch, dass sie für juristische Zwecke nicht geeignet sind.“