Am 16. November wird der Prozess gegen den Infinus-Gründer sowie fünf weitere Manager in Dresden beginnen. Das Gerichtsverfahren könnte viele Monate dauern.
20 Monate nach Bekanntwerden des Finanz-Skandals um die Infinus-Gruppe hatte die Dresdener Staatsanwaltschaft im Juli 2015 Anklage gegen sechs Männer erhoben. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts wertet die Taten als bandenmäßigen Betrug. Der Mitangeklagte Andreas K. ist nach derzeitiger Bewertung der Kammer nur der Beihilfe, nicht aber der Mittäterschaft hinreichend verdächtig.
Untersuchungshaft dauert an
Die Anklageschrift umfasst 757 Seiten. Im Tatzeitraum (1. Januar 2011 bis 5. November 2013) hatten laut Anklage 22.000 Geschädigte insgesamt 312 Millionen Euro bei der Infinus-Konzernmutter Fubus angelegt. Laut Staatsanwaltschaft ist davon auszugehen, dass seit 2001 rund 54.000 Anleger rund 2,1 Milliarden Euro bei der Infinus-Gruppe investiert hätten.
Grund für die Beschränkung ist das Beschleunigungsgebot in Haftsachen, das den Angeklagten in Untersuchungshaft ein zügiges Verfahren ermöglichen soll. Gegen fünf Angeklagte wurde Anfang Oktober der weitere Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Für den Mitangeklagten Jens P. bleibt die Untersuchungshaft außer Vollzug.
Prozessdauer ungewiss
Der erste Verhandlungstag im Strafprozess gegen die Infinus-Manager ist der 16. November. Für die Hauptverhandlung sind zunächst insgesamt 13 Verhandlungstage bis Ende des Jahres terminiert. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, lässt sich kaum abschätzen. Denn die Dauer des Prozesses ist von vielen Faktoren abhängig.
„Es wird entscheidend darauf ankommen, ob sich die Beschuldigten im Hinblick auf die Anklagepunkte geständig zeigen“, sagt Dr. Heiko Hofstätter, Fachanwalt für Strafrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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In einem solchen Fall könnte der Prozess in wenigen Verhandlungstagen abgeschlossen werden, erläutert Hofstätter von der Heidelberger Kanzlei Schlatter. „Aufgrund des Umfanges – alleine der Anklageschrift – ist hiermit aber wohl nicht zu rechnen“, so Hofstätter. Bei einer streitigen Verhandlung könne sich der Prozess über viele Monate ziehen.
Seite zwei: Entscheidung könnte sich auf andere Infinus-Verfahren auswirken