Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) äußert deutliche Kritik am Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Aus Sicht der Verbraucherschützer drohen privaten Hauseigentümern zusätzliche Kostenrisiken, mehr Bürokratie und Fehlentscheidungen bei Investitionen. Zwar könne eine größere Wahlfreiheit beim Heizungstausch grundsätzlich Vorteile bieten, sie setze jedoch fundierte Entscheidungen voraus.
Besonders kritisch bewertet der Verband, der Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband ist und in erster Linie die Interessen privater Bauherren, Käufer und Eigentümer vertritt, den geplanten Wegfall der verpflichtenden Beratung beim Einbau fossiler Heizungen. Eigentümer müssten vor einer solchen Entscheidung die möglichen Folgen steigender CO₂-Kosten, kommunaler Wärmeplanung und Veränderungen bei Versorgungsnetzen einschätzen können. „Eine auf den ersten Blick günstige Heizung kann sich langfristig als teure Fehlentscheidung erweisen. Ohne Beratungspflicht steigt die Gefahr, dass Eigentümerinnen und Eigentümer in Kostenfallen geraten“, sagt BSB-Geschäftsführer Henrik Fork-Weigel.
Nach Einschätzung des BSB erhöht der Verzicht auf eine verpflichtende Beratung das Risiko, dass Investitionen nicht langfristig tragfähig sind. Gerade bei komplexen Modernisierungsvorhaben fehle vielen privaten Eigentümern die notwendige Entscheidungsgrundlage.
Sanierungsfahrplan soll zentrale Rolle behalten
Als entscheidendes Instrument sieht der Verband weiterhin den individuellen Sanierungsfahrplan. Dieser ermöglicht es, Maßnahmen an Gebäudehülle und Heiztechnik sinnvoll aufeinander abzustimmen und wirtschaftlich zu planen. Der BSB fordert daher, die Förderung des Instruments wieder auf 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten anzuheben und dauerhaft zu sichern.
„Der individuelle Sanierungsfahrplan ist kein schönes Beiwerk, sondern der Schlüssel zu planbaren und bezahlbaren Gebäudemodernisierungen. Gerade selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer brauchen eine unabhängige, qualitätsgesicherte Beratung, bevor sie hohe fünf- oder sechsstellige Beträge investieren“, so Fork-Weigel.
Ohne eine solche strategische Planung steigt nach Ansicht des Verbands die Gefahr von Fehlinvestitionen. Wird etwa eine neue Heizung installiert, ohne den energetischen Zustand des Gebäudes oder künftige Sanierungsschritte zu berücksichtigen, drohen falsch dimensionierte Anlagen und dauerhaft höhere Betriebskosten.
Unsicherheit bei klimaneutralen Brennstoffen
Auch die geplanten Vorgaben zu steigenden Anteilen klimaneutraler Brennstoffe bei fossilen Heizungen bewertet der BSB kritisch. Für Verbraucher seien zentrale Fragen zur Verfügbarkeit, Infrastruktur und Preisentwicklung von Wasserstoff, Biomethan oder biogenen Flüssiggasen bislang ungeklärt.
Hinzu kommen mögliche Nachweis- und Dokumentationspflichten, die private Haushalte langfristig belasten könnten. „Der Gesetzentwurf verspricht Vereinfachung, verlagert aber viele Risiken auf private Haushalte. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer brauchen klare Rahmenbedingungen statt zusätzlicher Unsicherheiten bei Energieträgern, Nachweisen und künftiger Infrastruktur“, so Fork-Weigel.
Der Verband fordert daher, das Gesetz stärker an den Bedürfnissen privater Bauherren und selbstnutzender Eigentümer auszurichten. Im Fokus stehen aus Sicht des BSB eine verlässliche Förderstruktur, der Ausbau unabhängiger Beratung sowie eine dauerhafte Stärkung des individuellen Sanierungsfahrplans.














