Plansecur befürwortet Elementarschaden-Pflichtversicherung

Überflutete Straße mit Häusern
Foto: smarterpix/were-photography
Extremwetterereignisse nehmen zu (Symbolbild).

Die Finanzberatungsgruppe Plansecur spricht sich für die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden an Gebäuden aus, etwa durch Starkregen. Was das Unternehmen vorschlägt – und unabhängig von einer gesetzlichen Regelung empfiehlt.

Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser, Hagel und Hitzewellen nehmen auch in Deutschland spürbar zu, betont Plansecur in einer Mitteilung. Die Folgen sind oft dramatisch: überflutete Keller, zerstörte Hausdächer, unbewohnbare Wohnungen und immense finanzielle Verluste.


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Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachten Natur­gefahren im Jahr 2024 Schäden an Wohngebäuden und Hausrat in Höhe von etwa 4,4 Milliarden Euro, berichtet das Unternehmen. Ein erheblicher Teil der Betroffenen war nicht oder nur unzureichend versichert. Rund 54 Prozent der privaten Wohngebäude in Deutschland verfügen demnach über eine Elementarschadenversicherung, die Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck abdeckt.

Wohngebäudeversicherung nicht ausreichend

Viele Hausbesitzer verlassen sich irrtümlich auf die Wohngebäudeversicherung, die aber typischerweise lediglich Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden abdecke – nicht jedoch Starkregen oder Überschwemmung, so Plansecur. Gerade solche Ereignisse treten jedoch durch den Klimawandel immer häufiger auf.

Die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 habe gezeigt, wie schnell aus einem regionalen Unwetter eine existenzbedrohende Lage entstehen könne. Für viele Betroffene reichte der Versicherungsschutz nicht aus – sie waren auf staatliche Soforthilfe angewiesen, die jedoch nicht garantiert ist. Politisch wird derzeit über eine Pflichtversicherung diskutiert. Plansecur befürwortet die Einführung einer Pflichtversicherung, gibt jedoch zu bedenken, dass dies keine Schäden verhindert, heißt es in der Mitteilung.

Carsten Schrader, Produktmanager Gewerbliche Sachversicherungen bei Plansecur, zur Gesamtsituation: „Die Versicherungswirtschaft ist mit anderen Verantwortungsträgern am Gelingen des übergeordneten Gesamtzieles beteiligt, die Elementarschäden durch Klimaveränderungen beherrschbar zu machen und ist am Ende nur der Risikoträger für die Versicherten­gemein­schaft.“

Abwägung Vertragsfreiheit versus Gemeinwohlinteresse

Wünschenswert wäre daher ein Gesamtkonzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung. „Am Anfang steht zum Beispiel eine Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen und diese kann direkt zu einem Bauverbot in gefährdeten Gebieten führen. Das Naturgefahrenportal des Deutschen Wetterdienstes sollte darüber hinaus ausgebaut werden, sodass Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer schnell und einfach erkennen können, wie hoch das Risiko in ihrer Region ist und welche Schutz­maßnahmen zu empfehlen sind“, erklärt Schrader.

Herausforderungen sieht Plansecur in der rechtssicheren Integration der Elementarschaden­absicherung in bestehende Verträge, die eine sorgfältige Abwägung zwischen Vertragsfreiheit und Gemeinwohlinteresse erforderten. „Es bleibt abzuwarten, ob eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung gefunden wird – insbesondere mit Blick auf die Prämien­höhe. Möglicherweise werden flankierende Maßnahmen wie staatliche Rück­versicherungsmodelle nach wie vor nötig sein“, so Schrader.

Schweizer Modell „interessanter Ansatz“

Nach Einschätzung von Plansecur liefert die Schweiz „einen interessanten Ansatz“ zu diesem Thema: den Elementarschadenpool als einen freiwilligen Zusammenschluss privater Versicherungen zum besseren Risikoausgleich bei Elementarschäden. Außerdem kaufe dieser Pool für seine Mitglieder auf dem globalen Markt Rückversicherungsschutz ein.

Carsten Schrader: „Das Konzept beruht auf einer doppelten Solidarität. Natur­katastrophen können nur dann angemessenen und mit bezahlbarer Prämie versichert werden, wenn sich sowohl Versicherte als auch Versicherer solidarisch verhalten und das Risiko gemeinsam tragen. Alle Versicherten bezahlen für die Elementarschadenversicherung denselben Prämiensatz. Der Gesetzgeber untersagt, in besonders gefährdeten Gebieten eine höhere Prämie zu verlangen.“

Dieser Solidargedanke würde nach Einschätzung von Plansecur das Widerspruchsrecht überflüssig machen. Carsten Schrader: „Wichtig ist, dass die Elementarpflichtversicherung nicht isoliert betrachtet wird, gesellschaftlich tatsächlich akzeptiert wird und damit langfristig wirksam werden kann.“

Auch ohne gesetzliche Regelung abschließen

Unabhängig von einer gesetzlichen Regelung rät Plansecur jeder Eigentümerin und jedem Eigentümer einer Immobilie, eine solche Versicherung abzuschließen. Eine umfassende Elementarschadenversicherung sei der wichtigste Baustein finanzieller Extremwettervorsorge für Privathaushalte. Sie kann als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Die Kosten variieren laut Plansecur je nach Lage, Gebäudetyp und Risikoklasse, liegen etwa zwischen zweihundert und vierhundert Euro pro Jahr. In Risikogebieten kann die Prämie deutlich höher ausfallen. Viele Versicherer verlangen dort entweder hohe Selbstbehalte oder bieten Policen gar nicht mehr an. Dies gelte auch für gewerbliche Objekte, allerdings nicht in Bezug auf die Prämien.

Hausratversicherung überprüfen

Neben dem Schutz von Haus und Wohnung spiele auch der Hausrat eine Rolle. Möbel, Elektrogeräte und persönliche Gegenstände seien zwar in der Regel über die Hausratversicherung abgesichert – aber auch hier gelte: Elementarschäden müssen explizit eingeschlossen sein. Ohne diesen Zusatz bleibe der zerstörte Hausrat (auch im Keller) beispielsweise durch Starkregen unversichert. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer sollten ihre Inventarversicherung diesbezüglich überprüfen, so Plansecur.

Darüber hinaus gewinne auch Prävention an Bedeutung, so Plansecur. Versicherer honorieren demnach zunehmend Schutzmaßnahmen wie Rückstauklappen, wasserdichte Fenster oder erhöhte Hauseingänge mit günstigeren Tarifen oder überhaupt erst mit Versicherbarkeit. Plansecur empfiehlt daher Hausbesitzerinnen und -besitzern, ihre Immobilie regelmäßig auf Hochwasser- und Starkregen­sicherheit zu prüfen – nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Bestandsgebäuden.

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