Riester und das neue staatliche Vorsorgeprodukt: GDV fordert gleiche Regeln für alle Anbieter

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV
Foto: GDV
Jörg Asmussen: "Der Staat darf nicht gleichzeitig Spieler, Schiedsrichter und Platzwart sein – sonst ist von fairem Wettbewerb keine Rede mehr.“

Mit der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge rückt ein staatliches Standardprodukt näher. Der GDV begrüßt zusätzlichen Wettbewerb, warnt aber vor Sondervorteilen für den Staat.

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge will die Politik ein staatliches Standardprodukt einführen. Aus Sicht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft greift der Staat damit in einen bestehenden Markt ein, in dem Versicherer, Banken und Fondsanbieter seit Jahren konkurrieren.

Der Verband stellt dabei nicht das zusätzliche Angebot grundsätzlich infrage. Entscheidend ist aus seiner Sicht vielmehr, dass ein staatliches Produkt unter denselben Bedingungen antritt wie private Anbieter. „Wenn der Staat selbst als Anbieter auftritt, sollte er unter denselben Rahmenbedingungen agieren wie private Akteure – nur so entsteht ein fairer Wettbewerb im Interesse der Sparerinnen und Sparer“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Hintergrund ist auch die Größe des betroffenen Marktes. In Deutschland gibt es rund 15 Millionen Riester-Verträge. Für viele Sparerinnen und Sparer stellt sich daher die Frage, wie sich ein staatliches Angebot in bestehende Vorsorgelösungen einfügt und welche Folgen das für laufende Verträge hätte.

Wettbewerb in der privaten Altersvorsorge

Nach Einschätzung des GDV trifft das geplante Standardprodukt auf einen Markt, der zuletzt durch Reformen bereits beweglicher geworden ist. Dazu zählen flexiblere Garantieanforderungen sowie größere Spielräume bei Produktgestaltung und Kapitalanlage. Zusätzlicher Wettbewerb könne die Angebotsvielfalt erhöhen, sofern die Bedingungen vergleichbar bleiben.

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Genau daran knüpft die zentrale Forderung des Verbands an. Das staatliche Angebot müsse vollständig in den bestehenden Ordnungsrahmen eingebettet werden. Maßgeblich seien vor allem die Vorgaben des europäischen Wettbewerbs- und Beihilferechts. Vorteile, die sich allein aus der Rolle des Staates ergeben, dürften nicht entstehen. Dazu zählten etwa bevorzugte Finanzierung, staatliche Garantien, privilegierte Zugänge zu bestehenden Strukturen, steuerliche Sonderregelungen oder besondere Vertriebswege.

Hinzu kommt aus Sicht des GDV die Regulierung. Ein staatliches Standardprodukt müsse denselben Transparenz-, Berichts- und Veröffentlichungspflichten unterliegen wie private Angebote. Auch kapitalmarkt- und aufsichtsrechtliche Vorgaben sowie Fragen der Haftung müssten vergleichbar geregelt sein. „Der Staat darf nicht gleichzeitig Spieler, Schiedsrichter und Platzwart sein – sonst ist von fairem Wettbewerb keine Rede mehr.“

Kosten, Risiken und Folgen für Riester-Verträge

Als Argument für ein staatliches Produkt werden häufig geringere Kosten angeführt. Der GDV hält dem entgegen, dass ein belastbarer Vergleich nur bei vollständiger Kostentransparenz möglich ist. Eine staatliche Quersubventionierung dürfe es nicht geben.

Zugleich fordert der Verband eine klare Darstellung der Risiken. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass staatliche Produkte grundsätzlich sicherer seien als private. „Auch ein staatlich organisiertes Depot investiert an denselben Kapitalmärkten und trägt die entsprechenden Risiken. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung der Kapitalanlage“, betont Asmussen.

Für bestehende Riester-Verträge sieht der GDV derzeit keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Die Verträge laufen weiter, ein automatischer Wechsel oder eine automatische Kündigung sind nicht vorgesehen. Wer einen Wechsel in ein neues Altersvorsorgedepot erwägt, sollte nach Auffassung des Verbands zunächst die endgültigen gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen abwarten und die eigene Situation anschließend mit dem Anbieter oder einer unabhängigen Beratung prüfen. Von vorschnellen Kündigungen rät der GDV ab, weil dabei in der Regel staatliche Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

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