Steuererklärung: Diese neun Irrtümer kosten Sie bares Geld

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1. Eine Steuererklärung lohnt sich für mich sowieso nicht.

Die Zahlen sagen etwas anderes. Jedes Jahr lassen Millionen Arbeitnehmer Steuererstattungen liegen: Laut Statistischem Bundesamt erhielten 87 Prozent der Steuerpflichtigen, die eine Erklärung einreichten, Geld zurück. Im Schnitt waren es 1.240 Euro. Zuletzt reichten nur 15,2 von 26,8 Millionen Steuerpflichtigen mit Arbeitnehmereinkünften eine Erklärung ein. Auf Basis der jüngsten Steuerstatistik ergibt sich ein rechnerisches Erstattungspotenzial von über 12,5 Milliarden Euro, das nicht abgerufen wird.

„Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Erklärung freiwillig bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Bis Jahresende 2026 lässt sich noch das Jahr 2022 abrechnen. Über vier Jahre summiert sich die Erstattung entsprechend und kann anhand des Durchschnitts über 4.000 Euro betragen“, erklärt Maike Richterstetter.

2. Einmal abgegeben, immer abgeben.

Falsch. Ob eine Pflicht besteht, hängt von der Lebenssituation im jeweiligen Jahr ab: Lohnersatzleistungen, Steuerklassenkombination, Nebeneinkünfte. „Wer 2024 wegen Elterngeld abgabepflichtig war, ist es 2025 ohne diese Leistung nicht automatisch wieder“, stellt die Steuerexpertin klar.

3. Eine Gehaltserhöhung lohnt sich netto nicht.

Der Stammtisch-Klassiker, und mathematisch falsch. Das deutsche Steuersystem besteuert progressiv: Nur der Teil des Einkommens, der über der nächsten Grenze liegt, wird höher besteuert. Wer 100 Euro brutto mehr verdient, hat danach immer mehr netto als vorher. „Dieser Irrtum hält sich hartnäckig, weil er intuitiv klingt. Aber das Steuersystem bestraft die Mehrleistung nicht. Eine Gehaltserhöhung lohnt sich immer“, so Richterstetter.

4. Steuerfrei? Viele Anleger tappen in diese Krypto-Steuerfalle.

Nur unter engen Bedingungen. Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, verkauft tatsächlich steuerfrei. Für Verkäufe innerhalb eines Jahres gilt seit 2024 in Summe eine Freigrenze von 999,99 Euro (davor waren es 599,99 Euro). „Achtung: Eine Freigrenze ist kein Freibetrag. Ab 1.000 Euro ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Viele Anleger verwechseln das“, warnt Maike Richterstetter.

5. Für die Homeoffice-Pauschale brauche ich ein Arbeitszimmer.

Nein. Die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro im Jahr) gilt auch vom Küchentisch aus. Ein eigener Raum ist nicht nötig, Einzelnachweise auch nicht. Voraussetzung ist nur, dass man an dem Tag von zu Hause gearbeitet hat und nicht gleichzeitig den Arbeitsweg für Fahrten in die Firma geltend macht. „Seit Einführung der Homeoffice-Pauschale ist das klassische Arbeitszimmer für die meisten Arbeitnehmer kein Thema mehr. Trotzdem glauben viele, sie bräuchten vier Wände und eine Tür“, erklärt Richterstetter.

6. Mein Steuerbescheid ist immer korrekt.

Auch das Finanzamt macht Fehler. Viele Bescheide werden teilautomatisiert erstellt, absetzbare Posten werden übersehen oder ohne Begründung nicht anerkannt.

„Den Bescheid abheften, ohne ihn zu prüfen, ist einer der teuersten Fehler. Wir sehen regelmäßig, dass berechtigte Angaben nicht berücksichtigt wurden. Ab Zustellung bleibt genau ein Monat für einen Einspruch“, erklärt die Steuerexpertin.

7. Rentner müssen keine Steuererklärung machen.

Immer weniger können sich darauf verlassen. Laut Statistischem Bundesamt unterlagen zuletzt rund 70 Prozent der Rentenleistungen der Steuerpflicht, 2015 waren es noch 55 Prozent. Wer mit seinem gesamten steuerpflichtigen Einkommen im Steuerjahr 2025 über dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro liegt (Verheiratete: 23.568 Euro), muss abgeben. Maike Richterstetter weist darauf hin: „Durch die jüngsten Rentenerhöhungen rutschen jedes Jahr tausende Seniorinnen und Senioren unbemerkt in die Pflichtveranlagung. Viele merken es erst, wenn das Finanzamt sich meldet.“

8. Ich muss alle Belege mit der Erklärung einreichen.

Das war einmal. Seit 2017 gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht: Belege müssen aufbewahrt, aber nicht mehr mit der Erklärung eingereicht werden. Das Finanzamt fordert sie nur bei Bedarf an. „Wer seine Erklärung wochenlang aufschiebt, weil noch ein Beleg fehlt, verliert unnötig Zeit. Solange die Zahlen bekannt sind, kann man die Steuererklärung einreichen. Dokumente werden nachgereicht, falls das Finanzamt nachfragt“, rät Richterstetter.

9. Meine Freunde dürfen mir bei der Steuererklärung helfen.

Was harmlos klingt, ist gesetzlich streng geregelt. Das Steuerberatungsgesetz (§ 5 StBerG) erlaubt Hilfe nur im engsten Familienkreis: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister und Verlobte. „Wer regelmäßig Freunden bei der Erklärung hilft, riskiert ein Bußgeld wegen unerlaubter Steuerberatung, selbst wenn die Hilfe kostenlos ist“, so Richterstetter.

Fazit der Expertin

„Jeder dieser Irrtümer klingt so plausibel, dass selbst gut informierte Menschen darauf hereinfallen. Im Steuerrecht schützt Unwissenheit aber weder vor Geldverlust noch vor Ärger mit dem Finanzamt“, resümiert Maike Richterstetter.

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