Kriege, politische Spannungen und internationale Konflikte wirken für viele Menschen weit entfernt – zumindest solange sie den eigenen Alltag nicht unmittelbar betreffen. Doch spätestens seit den jüngsten geopolitischen Krisen wächst auch hierzulande die Unsicherheit. Neben wirtschaftlichen Folgen und Sorgen um die persönliche Sicherheit rückt dabei ein Thema stärker in den Fokus: der Versicherungsschutz.
Denn viele Verbraucher gehen selbstverständlich davon aus, dass ihre Policen sie auch in außergewöhnlichen Krisensituationen absichern. Tatsächlich zeigt sich jedoch häufig das Gegenteil. Gerade dann, wenn Schäden besonders groß ausfallen oder ganze Regionen betroffen sind, greifen zahlreiche Versicherungen nicht mehr. Der Grund dafür sind sogenannte Kriegsklauseln oder Ausschlüsse für kriegsähnliche Ereignisse, die sich in vielen Verträgen finden.
Für Versicherte kann das gravierende Folgen haben. Schäden an Gebäuden, Vermögen oder der eigenen Gesundheit bleiben unter Umständen unversichert, obwohl jahrelang Beiträge gezahlt wurden. Umso wichtiger ist es, die Grenzen des eigenen Versicherungsschutzes zu kennen.
Warum Kriegsrisiken meist ausgeschlossen werden
Aus Sicht der Versicherungswirtschaft gelten Kriege als kaum kalkulierbares Risiko. Während einzelne Schäden statistisch berechnet werden können, lassen sich großflächige Zerstörungen wirtschaftlich kaum absichern. Kommt es etwa zu Bombardierungen oder massiven Sachschäden, wären Versicherer mit einer enormen Zahl gleichzeitiger Schadensfälle konfrontiert. Die finanziellen Belastungen könnten schnell Dimensionen erreichen, die selbst große Unternehmen kaum tragen könnten.
Deshalb enthalten zahlreiche Versicherungsverträge Ausschlüsse für Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Handlungen. Betroffen sind nicht nur Spezialpolicen, sondern viele klassische Versicherungsarten – darunter Wohngebäude-, Hausrat-, Unfall-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Die Klauseln unterscheiden sich zwar je nach Anbieter, das Grundprinzip bleibt jedoch meist gleich: Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf kriegerische Ereignisse zurückzuführen sind, gelten häufig als nicht versichert.
Viele Verbraucher kennen die Lücken nicht
Genau darin liegt eines der größten Probleme. Zahlreiche Versicherte gehen davon aus, dass ihre Police gerade in schweren Krisen greift. Tatsächlich endet der Schutz jedoch oft genau dort, wo die Schäden besonders groß werden. Hinzu kommt, dass Kriegsausschlüsse in den Vertragsbedingungen häufig nur am Rand erwähnt werden. Erst im Schadensfall zeigt sich dann, wie weitreichend die Einschränkungen tatsächlich sind. Besonders kompliziert wird es bei modernen Konflikten. Cyberangriffe, Terroranschläge oder politische Unruhen bewegen sich oft in juristischen Graubereichen. Nicht immer ist eindeutig geklärt, ob ein Schaden als gewöhnliche Straftat oder bereits als kriegerischer Akt gilt.
Viele Versicherte beschäftigen sich zudem erst mit ihren Vertragsbedingungen, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist. Dabei zeigt sich häufig, dass wichtige Ausschlüsse zwar vorhanden waren, jedoch im Alltag kaum wahrgenommen wurden. Gerade bei älteren Policen wissen Verbraucher oft nicht mehr genau, welche Leistungen tatsächlich vereinbart wurden und wo der Schutz endet.
Terror, Unruhen und Cyberangriffe sorgen für Streitfälle
Ein Terroranschlag wird versicherungsrechtlich nicht automatisch wie ein Krieg behandelt. In Deutschland existieren dafür teilweise spezielle Lösungen wie die Extremus AG, die große Schäden infolge terroristischer Anschläge absichern soll. Klassische Kriegshandlungen bleiben jedoch ausgeschlossen. Auch politische Ausschreitungen oder innere Unruhen führen regelmäßig zu Unsicherheiten. Einige Versicherer bieten inzwischen Zusatzbausteine an, die Schäden durch politische Gewalt oder Vandalismus mit absichern. Ob tatsächlich geleistet wird, hängt allerdings stark vom jeweiligen Vertrag ab.
Besonders schwierig ist die Lage bei Cyberversicherungen. Versicherer versuchen zunehmend zu unterscheiden, ob ein Hackerangriff von gewöhnlichen Kriminellen oder von staatlich gesteuerten Akteuren ausgeführt wurde. Genau diese Einordnung entscheidet häufig darüber, ob ein Schaden übernommen wird oder unter den Kriegsausschluss fällt.
Die Problematik hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Unternehmen sind immer häufiger von groß angelegten Cyberattacken betroffen, während Versicherer gleichzeitig versuchen, geopolitische Risiken stärker aus ihren Policen auszuschließen.
In bestimmten Fällen besteht trotzdem Schutz
Trotz der zahlreichen Ausschlüsse existieren einzelne Ausnahmen. Eine wichtige Rolle spielt die sogenannte passive Kriegsdeckung. Diese Regelung findet sich häufig in Unfall- oder Lebensversicherungen. Sie greift beispielsweise dann, wenn Reisende unerwartet von einem Kriegsausbruch im Ausland betroffen werden. Viele Versicherer gewähren in solchen Fällen noch für einen begrenzten Zeitraum Schutz – meist zwischen sieben und vierzehn Tagen.
Voraussetzung ist allerdings, dass die betroffene Person nicht aktiv an Kampfhandlungen teilnimmt. Die passive Kriegsdeckung soll verhindern, dass Touristen oder Geschäftsreisende unmittelbar schutzlos werden und zumindest eine sichere Rückreise möglich bleibt.
Daneben existieren Spezialversicherungen für bestimmte Branchen. Vor allem in der Transportbranche oder bei großen Cyberpolicen lassen sich Kriegsrisiken teilweise gegen hohe Zusatzkosten absichern. Solche Lösungen richten sich jedoch überwiegend an Unternehmen und weniger an Privatkunden.
Auch das Verhalten der Versicherten spielt eine Rolle
Viele Versicherte unterschätzen außerdem ihre vertraglichen Pflichten. Wer beispielsweise trotz offizieller Reisewarnungen bewusst in ein aktives Krisengebiet reist, riskiert unter Umständen den Verlust seines Versicherungsschutzes. Versicherer argumentieren in solchen Fällen häufig mit grober Fahrlässigkeit. Zudem müssen Versicherte grundsätzlich alles Zumutbare unternehmen, um Schäden möglichst gering zu halten. Werden diese Pflichten verletzt, dürfen Leistungen gekürzt oder vollständig verweigert werden. Gerade in geopolitischen Krisen können sich solche Obliegenheiten schnell verändern. Deshalb ist es wichtig, aktuelle Hinweise von Behörden und Versicherern ernst zu nehmen.
Ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt sich
Die aktuellen geopolitischen Entwicklungen zeigen deutlich, wie wichtig ein genauer Blick in die eigenen Versicherungsunterlagen ist. Besonders relevant sind Regelungen zu:
- Krieg und Bürgerkrieg
- Terrorismus
- politischen Unruhen
- Cyberangriffen
- grober Fahrlässigkeit
Wer viel reist, international arbeitet oder hohe digitale Risiken absichern möchte, sollte bestehende Verträge deshalb regelmäßig überprüfen. Gerade bei älteren Policen kann es sinnvoll sein, den Umfang des Schutzes erneut zu prüfen und mögliche Lücken frühzeitig zu erkennen. Fest steht: Versicherungsschutz bedeutet nicht automatisch Schutz in jeder Krise. Gerade bei Krieg und geopolitischen Konflikten stoßen viele Policen schneller an ihre Grenzen, als zahlreiche Versicherte erwarten. Wer seine Verträge kennt und mögliche Ausschlüsse frühzeitig prüft, kann unangenehme Überraschungen im Ernstfall zumindest besser einschätzen.
Autor Tobias Vetter ist Finanzberater und Geschäftsführer der Vetter Group.














