Tierhalter haften grundsätzlich für Schäden, die ihre Tiere bei Dritten verursachen. Der Bund der Versicherten (BdV) weist deshalb auf die Bedeutung eines ausreichenden Haftpflichtschutzes hin – insbesondere für Hunde- und Pferdehalter. Der BdV stellt dazu ein kostenloses Infoblatt mit weiteren Hinweisen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung bereit. Schäden können schnell hohe Kosten verursachen“, erklärt BdV-Vorständin Bianca Boss.
Während zahme Kleintiere wie Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen meist über die private Haftpflichtversicherung abgesichert sind, benötigen Hunde und Pferde in der Regel eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung. In mehreren Bundesländern besteht für Hundehalter zudem eine gesetzliche Versicherungspflicht.
Tierhalter haften auch ohne eigenes Verschulden
Wie schnell Schäden entstehen können, zeigt der BdV anhand typischer Alltagssituationen. Läuft ein Hund auf einen Radweg und verursacht einen Sturz oder entläuft ein Pferd von der Koppel und löst einen Verkehrsunfall aus, müssen Tierhalter für die entstandenen Schäden aufkommen – auch ohne eigenes Verschulden.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Falls notwendig, geschieht dies auch vor Gericht. Der Verbraucherschutzverein empfiehlt dabei eine ausreichend hohe Versicherungssumme. „Wichtig ist, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt wird. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollten mindestens 15 Millionen Euro abgesichert sein“, sagt Boss. Neben der Höhe der Deckung komme es auch auf einen möglichst umfassenden Leistungsumfang an.
BdV sieht Tierkrankenversicherungen kritisch
Zurückhaltender bewertet der BdV dagegen Tierkrankenversicherungen. Zwar könnten tierärztliche Behandlungen, insbesondere Operationen oder langfristige Therapien, hohe Kosten verursachen. Viele Policen seien jedoch teuer und enthielten zahlreiche Einschränkungen.
So würden häufig angeborene Fehlentwicklungen, erblich bedingte Erkrankungen oder bekannte Vorerkrankungen ausgeschlossen. Zudem gebe es in vielen Verträgen Wartezeiten, Höchstgrenzen bei Erstattungen oder steigende Beiträge im höheren Alter des Tieres. „Nicht immer lohnt sich eine Tierkrankenversicherung wirtschaftlich. Oft kann es sinnvoller sein, regelmäßig Geld für mögliche Behandlungskosten zurückzulegen“, erklärt Boss.
Der BdV empfiehlt daher, zunächst auf einen soliden Haftpflichtschutz zu achten und den Bedarf für eine Tierkrankenversicherung individuell zu prüfen. Der BdV stellt dazu ein kostenloses Infoblatt mit weiteren Hinweisen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung bereit.















