Wertzuwachssteuer für alle Immobilien?

Die geplante Steuer auf Gewinne bei Immobilienverkäufen wird möglicherweise auch auf Bestandsobjekte ausgedehnt. Die große Koalition will Verkäufe von Aktien und Immobilien ab dem 1. Januar 2007 mit einem pauschalen Satz von
20 Prozent besteuern (siehe cash-online vom 14.11.2005).

Nach Aussage von CDU-Finanzexperte Michael Meister soll diese Änderung in Paragraf 23 Einkommensteuergesetz (EStG) auch für Objekte gelten, die vor dem Stichtag erworben wurden. Meister regte an, dass deswegen zum
1. Januar 2007 der Wert aller Immobilien erfasst wird, um nur danach aufgetretene Wertzuwächse zu besteuern.

Der Berliner Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) hält eine solche Regelung für unpraktikabel. ?Zum Ende des Jahres 2006 müssten sämtliche in Deutschland im Privatvermögen gehaltenen Immobilien neu bewertet werden. Dies würde einen ungeheuren bürokratischen Aufwand bedeuten und die Kapazitäten der Gutachter eindeutig überfordern?, so BFW-Bundesgeschäfts-führer Ralf Krabbes.

Der BFW fordert daher, dass alle Objekte, die vor dem 1.Januar 2007 erworben wurden, von der Neuregelung ausgenommen werden. ?Für diese Immobilien sollte die derzeit geltende Regelung bleiben, wonach Verkaufsgewinne nach Ablauf der zehnjährigen Haltefrist steuerfrei bleiben?, so Krabbes. Dies sei zur Wahrung des Vertrauensschutzes unbedingt geboten.

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