Wohnimmobilien: Früh sparen für die erste Wohnung

Die ersten eigenen vier Wände bedeuten für viele Deutsche ein Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit. Um den Traum von der eigenen Immobilie möglichst früh erfüllen zu können, empfiehlt die Wüstenrot Bausparkasse AG ein möglichst frühzeitiges Sparen.

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Durch einen Bausparvertrag können schon Eltern und Großeltern beginnen, für das Eigenheim eines Kindes zu sparen.

Laut Wüstenrot ist ein guter Vorrat an Eigenkapital empfehlenswert für die Immobilienfinanzierung – egal welche Größe diese haben soll. Zwar bieten Kreditinstitute heute auch 100 Prozent-Finanzierungen an, jedoch verringere vorhandenes Geld die Kosten erheblich.

Das ideale Instrument für die Erfüllung des Traums von den eigenen vier Wänden sei das altbewährte Bausparen. Ein entsprechender Vertrag könne von Eltern oder Großeltern bereits für ein Kind abgeschlossen werden.

Geben diese zu bestimmten Anlässen, so zum Beispiel Jahrestagen wie Geburtstag, Weihnachten oder Ostern noch finanzielle Geschenke hinzu, erleichtere sich die Finanzierung noch weiter.

Zinsen langfristig festgeschrieben

Beim Bausparen handele es sich um ein flexibles und sicheres Zwecksparinstrument, das vom Staat geschützt werde. Darüber hinaus seien die Zinsen sowohl für das Bausparguthaben als auch für das spätere Bauspardarlehen vom Vertragsabschluss an festgeschrieben.

So sei es möglich, sich die aktuell äußerst niedrigen Darlehenszinsen beim Bausparen auf lange Sicht zu sichern, ohne mit späteren Zinsanpassungen rechnen zu müssen.

Diverse staatliche Förderungen

Aktuell seien außerdem mehrere staatliche Förderungen verfügbar: So können Jugendliche laut Wüstenrot schon ab dem 16. Lebensjahr die staatliche Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent für bis zu 512 Euro eigener Sparleistung pro Jahr erhalten.

Für Singles betrage die staatliche Förderung in der Spitze rund 45 Euro pro Jahr, während auch die Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von neun Prozent schon Jugendlichen gewährt werde, die in der Ausbildung oder im Beruf stehen.

Pro Arbeitnehmer seien hier bis zu 43 Euro Förderung für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von bis zu 470 Euro jährlich zu holen. Die vermögenswirksamen Leistungen werden direkt vom Gehalt überwiesen. Für die staatlichen Förderungen gelten Einkommensgrenzen und weitere Bedingungen. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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