BGH-Urteil: Erklärung zur Mieterhöhung muss Drittmittel aufführen
Vermieter müssen nach Modernisierungen die staatlichen Finanzierungsquellen im Mietpreiserhöhungsbrief offenlegen. Die Wüstenrot Bausparkasse weist auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs hin (BGH VIII ZR 416/21).
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