Fonds in Schieflage: Guter Rat kann teuer werden

Ob nun ein Vertrag mit den entsprechenden haftungsrechtlichen Folgen zustande kommt oder ob es sich um eine reine Gefälligkeit handelt, ist abhängig vom Willen der Parteien, sich rechtlich zu binden, der sogenannte Rechtsbindungswille.

Rechtsbindungswille der Parteien?

Ob dieser im Einzelfall vorlag, ist nach der Rechtsprechung unter Würdigung aller Umstände durch einen objektiven Betrachter unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und rechtlichen Bedeutung zu beurteilen.

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Jedoch gerade in diesen Fällen hat die Auskunft für den Anleger in der Regel eine erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung und er wird eine entsprechende Auskunft erwarten, die über eine reine Gefälligkeit hinausgeht.

Rat für die Praxis

Der Rat für die Praxis: Eine Haftung für die Erteilung von Informationen und Auskünften zu vermeiden, ist in diesen Fällen aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung schwierig. Stellen Sie schon zu Beginn des Gesprächs klar, wie weit Sie sich rechtlich binden wollen, dass Sie keine Beurteilung der rechtlichen Situation vornehmen, und dokumentieren Sie die erteilten Informationen und Auskünfte und ihre gegebenenfalls erfolgten Nachforschungen.

Rechtsanwalt Lars Clasen, Bremen, widmet sich der Beratung geschlossener Fonds, dem Handels- und Gesellschaftsrecht sowie der Treuhandtätigkeit und Sanierungsberatung.

Foto: Kanzlei Clasen

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