Infinus: „Die Ansprüche bestehen nicht“

Das erste klageabweisende Urteil kam vom Landgericht Itzehoe vom 30. Oktober 2014 unter Az. 6 O 122/14 zugunsten eines gebundenen Vermittlers der Infinus AG FDI. Innerhalb der Urteilsgründe wird die Klageabweisung mit der mangelnden Passivlegitimation begründet. Maßgeblich wird die mangelnde Passivlegitimation und die Erkennbarkeit der Stellvertretung des dortigen Vermittlers für die Infinus AG FDI in den Vordergrund gestellt. Dies war in dem Verfahren auch die von uns vertretene Argumentationslinie. Nur hilfsweise führten wir aus, dass auch die Beratung durch den Vermittler den Anforderungen der Rechtsprechung genügte.

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Ferner äußerte sich auch der Vorsitzende Richter Bahr der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dresden im Rahmen einer vom Unterzeichner geführten mündlichen Verhandlung vom 10. November 2014 (Az. 9 O 1293/14) dahingehend, dass aufgrund der regelmäßig fehlenden Passivlegitimation Schadensersatzansprüche gegen ehemalige gebundene Vermittler der Infinus AG FDI kaum Erfolgsaussichten haben dürften.

Bei der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dresden handelt es sich um die dortige „Bankenkammer“, die sich gegenwärtig unter verschiedensten Blickwinkeln mit dem „Komplex Infinus“ zu befassen hat und daher über besonders vertiefte Kenntnisse sowohl in sachlicher als auch rechtlicher Hinsicht verfügt. Unterdessen erfolgte auch im dortigen Prozess eine vollumfängliche Klageabweisung mit Urteil vom 8. Dezember 2014. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Schließlich äußerte sich auch das Landgericht Leipzig in einer Verfügung vom 18. November 2014 dahingehend, dass aufgrund mangelnder Passivlegitimation die Klage eines angeblich geschädigten Anlegers gegen einen gebundenen Vermittler der Infinus AG FDI keine Erfolgsaussichten haben dürfte.

Selbstverständlich besteht Verständnis für die unglückliche Lage der Anleger, jedoch hatten auch die vertraglich gebundenen Vermittler keinerlei Kenntnisse von den potentiell strafbaren Handlungen im Hintergrund der Infinus Gruppe, weshalb die Urteile aus unsere Sicht sachgerecht und richtig sind. Viele Vermittler sehen sich aufgrund des Zusammenbruchs der Infinus-Gruppe existentiell bedroht und werden nunmehr teilweise noch mit aus unserer Sicht aussichtslosen Klagen überzogen.

Wir rechnen damit, dass in den nächsten Wochen und Monaten weitere Urteile ergehen werden.

Wie viele ehemalige Infinus-Vermittler vertreten Sie aktuell? 

Wir vertreten gegenwärtig rund 70 ehemalige Vermittler. Dies sowohl außergerichtlich als auch in laufenden Gerichtsprozessen. Wir haben letztlich darauf verzichtet, Interessensgemeinschaften oder Ähnliches ins Leben zu rufen. Wir vertreten Vermittler im vorgerichtlichen Bereich zu einem weit unter den gesetzlichen Gebühren liegenden Pauschalhonorar und in möglichen Prozessen zu den gesetzlichen Gebühren. Den Informationsfluss insbesondere hinsichtlich aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung betreffend Infinus stellen wir durch einen kostenfreien Newsletter sicher, zu dem sich jeder Interessent über unsere Homepage anmelden kann. Dort erhalten sie auch weitere Informationen zur Vermittlerhaftung.

Interview: Julia Böhne

Foto: Peres & Partner

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