Patientenverfügung: Vier Irrtümer über formale Anforderungen

3. Patientenverfügung kann nicht widerrufen werden

Der anwalt.de-Redaktion zufolge scheuen sich viele Menschen davor, eine Patientenverfügung zu verfassen, weil sie glauben, die einmal festgeschriebenen Wünsche könnten nicht geändert werden.

„Diese Befürchtung ist aber vollkommen unberechtigt, denn man kann seine Patientenverfügung jederzeit formlos ändern oder widerrufen“, erklären die Rechtsexperten.

Entspreche das Vorsorgedokument nicht mehr den eigenen Vorstellungen, könne es problemlos zurückgenommen werden. Dabei sollte unbedingt daran gedacht werden, hinterlegte Exemplare der Patientenverfügung zurückzufordern, um Missverständnisse zu vermeiden.

4. Patientenverfügung ist geheim

Jedem sei grundsätzlich selbst überlassen, welchen Inhalt seine Patientenverfügung hat. Insofern sei eine Patientenverfügung Privatsache des Verfassers. Die juristische Redaktion rät allerdings davon ab, die Existenz eines solchen Dokuments geheim zu halten.

Wenn im Ernstfall erst lange nach einer Patientenverfügung gesucht werden müsse, sei ihr Nutzen „stark vermindert“. „Einen Willen, den keiner kennt oder den niemand findet, können die Ärzte nicht befolgen“, so die Rechtsexperten.

Angehörigen sollten daher zumindest über die Existenz einer Patientenverfügung und deren Aufbewahrungsort informiert werden. (jb)

Foto: picture alliance / Christian Ohde

 

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