P&R-Insolvenzverfahren: Schon 30.000 Rückläufer

Diese agiere nur als Dienstleister, dessen Aufgabe es war und ist, die Containerflotte zu managen und Mieterlöse an die deutschen Gesellschaften weiterzureichen. Es gelte im Interesse aller Anleger weiterhin, einen Zusammenbruch der Strukturen in der Schweiz zu vermeiden, der zu einem Totalverlust der Anleger führen könne. Denn dann könnten die kontrahierten Mieten nicht mehr eingezogen werden und es bestünde das Risiko, dass die Containerflotte herrenlos wird.

Derzeit laufe das von der Schweizer P&R Gesellschaft betriebene Container-Vermietungsgeschäft weiter stabil. Insbesondere die Geschäftsbeziehungen der Schweizer P&R-Gesellschaft zu den Leasinggesellschaften und den Endkunden seien weiter intakt, so dass laufende Einnahmen generiert werden.

Indes würden die laufenden Mieterträge „nicht ansatzweise ausreichen, um die laufenden Mietforderungen der Anleger zu erfüllen“. Deswegen habe der Insolvenzverwalter nach den gesetzlichen Vorschriften „keine andere Wahl als die Nichterfüllung aller Mietverträge zu erklären“, was einen entsprechenden Schadenersatzanspruch der Anleger (gegen die betreffende insolvente P&R-Gesellschaft) auslöse. Auch diese „Nichterfüllung“ hatte Fragen vieler Anleger ausgelöst.

Vielzahl von Kaufinteressenten

Mit dem Verkauf der noch vorhandenen rund 618.000 Container will Jaffé sich weiterhin Zeit lassen. Ein übereilter Verkauf der gut vermieteten und nahezu vollständig ausgelasteten Containerflotte würde zum jetzigen Zeitpunkt unnötig Werte vernichten.

„Uns liegt zwar eine Vielzahl von Interessenbekundungen Dritter vor, die für die Container lediglich einen Bruchteil ihres Werts zahlen wollen. Unser Ziel ist es jedoch, die Schäden der Anleger zu minimieren und zu verhindern, dass Dritte die Gelegenheit nutzen, um auf Kosten der Anleger Geschäfte zu machen“, betont Jaffé. (sl)

Foto: Shutterstock

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