Ehegattentestament – unwirksam bei Scheidung?

Das Urteil: Das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 3 W 71/18) erklärte nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice die Adoptivtochter zur Alleinerbin.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verliere ein gemeinschaftliches Testament seine Wirksamkeit, wenn die Ehe geschieden sei oder die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlägen, also der Erblasser entweder die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt habe. Diese Situation liege hier vor.

Die Eheleute hätten bereits drei Jahre lang getrennt gelebt. Der Wunsch nach einem Mediationsverfahren reiche nicht aus, um anzunehmen, dass beide die Ehe fortsetzen wollten.

Zwar sehe das Gesetz eine Ausnahme vor: Ein gemeinsames Testament bleibe auch bei einer Scheidung gültig, wenn beide Ehepartner dies von Anfang an so bestimmt hätten. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen. Die Ehefrau ging daher leer aus.

Foto: Shutterstock

 

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