34i Gewo: Über 22.000 registrierte Vermittler

Zum Jahresanfang 2017 waren mehr als 22.000 Immobiliardarlehensvermittler gemäß Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO) im Register des Deutsche Industrie- und Handelskammertages (DIHK) eingetragen. Die Zahl der Registrierungen hat sich damit seit Ende des dritten Quartals 2016 verdoppelt.

Immobiliendarlehensvermittler-Register
Die Zahl der Registrierungen nach Paragraf 34i GewO hat sich damit seit Ende des dritten Quartals 2016 verdoppelt.

Aktuell sind 22.180 Immobiliardarlehensvermittler gemäß Paragraf 34i GewO bei der DIHK registriert. Zum 1. Oktober 2016 waren 10.948 34i-Vermittler im DIHK-Register eingetragen. Zum Ende des ersten Halbjahrs waren es lediglich 1.379.

Knapp 700 Honorar-Immobiliardarlehensberater

Experten gehen davon aus, dass die Zahl der Registrierungen bis zum 21. März 2017 auf 25.000 steigen wird. Von den registrierten 34i-lern treten lediglich 694 als Honorar-Immobiliardarlehensberater auf (1. Oktober 2017: 369 / 1. Juli 2016: 89).

Baufinanzierungen dürfen nur noch durch einen Immobiliardarlehensvermittler, der über eine Erlaubnis nach Paragraf 34i GewO verfügt, durchgeführt werden. Die einjährige Übergangsfrist, in der der Nachweis der Sachkunde in einer Prüfung vor der zuständigen IHK nachgewiesen werden muss, endet am 21. März 2017. (jb)

Foto: Shutterstock

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