Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Co.: Jeder zweite Patient sorgt nicht vor

Die Hälfte der Intensivpatienten in Deutschland verfügen weder über eine Vorsorgevollmacht noch über eine Patientenverfügung. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie. Knapp zwei Fünftel der Befragten ohne Dokument haben sich demnach bisher keinerlei Gedanken über das Thema gemacht.

Patientenverfuegung Vorsorgevollmacht
Nur etwa 15 Prozent aller Patienten lassen sich ärztlich bei der Erstellung ihrer Patientenverfügung beraten.

Lediglich jeder zweite Intensivpatient in deutschen Krankenhäusern (51 Prozent) hat eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung hinterlegt. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE).

Unter der Leitung von Professor Stefan Kluge, Präsidiumsmitglied der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sowie Direktor der UKE-Klinik für Intensivmedizin, wurden im Rahmen der Studie 998 Patienten auf elf Intensivstationen befragt.

„Damit können wir Ärzte viele Patienten weder juristisch abgesichert noch zweifelsfrei in ihrem Sinne behandeln“, sagt Kluge.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen häufig unvollständig

Der Studie zufolge haben sich 39 Prozent der Befragten ohne Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung sogar noch nie Gedanken mit der Thematik beschäftigt. Nach Ansicht der DIVI muss die Gesundheitspolitik nun für eine bessere Aufklärung der Bevölkerung sorgen.

„Auch Krankenkassen und Hausärzte sind in der Pflicht, Patienten zu den notwenigen Vollmachten umfassend zu informieren“, meint Kluge. Als Besorgniserregend empfinden die Studienautoren, dass 40 Prozent aller vorliegenden Vorsorgevollmachten sowie 44 Prozent aller Patientenverfügungen unvollständig ausgefüllt und damit schwer oder gar nicht interpretierbar sind.

Die Studie zeigt zudem, dass nur 23 Prozent der Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen auch wirklich im Krankenhaus vorlagen. Zudem lassen sich lediglich etwas mehr 15 Prozent aller Patienten ärztlich bei der Erstellung ihrer Patientenverfügung beraten lassen. „Es ist jedoch ratsam, das Schriftstück dem Hausarzt vorzulegen, um alle Unklarheiten zu beseitigen“, erläutert Kluge. (jb)

Foto: Shutterstock

 

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