
AfW: „Immer wieder Versuche, die Zusammenarbeit mit Maklerpools schlecht zu reden“
Das Sozialgericht Lüneburg hat entschieden, dass die Zusammenarbeit mit einem Maklerpool für einen Versicherungsmakler nicht zur Rentenversicherungspflicht führt. Der Vermittlerverband AfW begrüßt das Urteil ausdrücklich.
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