Kleine Anfrage der FDP ? vage Antworten der Regierung

Die FDP-Bundestagsfraktion hatte am 17. Dezember 2008 eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 16/11467) an die Bundesregierung gerichtet, mit der das Verhalten der Bonner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber Anbietern geschlossener Fonds, die auch in Finanzinstrumente wie Aktien oder Investmentfonds investieren, überprüft werden sollte. Die Antworten der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Nicolette Kressl, liegen cash-online vor.

Die Liberalen sahen Handlungsbedarf, da das Finanzministerium plant, einen Tatbestand der ?Anlageverwaltung? in Paragraf 1 des Kreditwesengesetzes (KWG)aufzunehmen, wonach in Finanzinstrumente investierende geschlossene Fondsgesellschaften einer Erlaubnispflicht durch die BaFin unterliegen sollen. ZurBegründung führt der vorliegende Regierungsentwurf eines ?Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts? (BT-Drucksache 16/11130) an, dass?das Bundesverwaltungsgericht eine Verwaltungspraxis der BaFin als nicht mitdem KWG vereinbar? erklärt hat, ?mit der der Betrieb bestimmter Anlagemodelleals erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft eingestuft wurde?.

Die Aufsichtsbehörde hatte in den Jahren 2003 bis 2005 in mehreren Fällen unter abrupter und unangekündigter Änderung ihrer Verwaltungspraxis Schließungs- und Abwicklungsverfügungen erlassen. Betroffen waren unter anderem Beteiligungsangebote des Frankfurter Marktteilnehmers Gamag oder des als als ?Politikerfonds? bekannt gewordenen MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I, bei dem unter anderem der ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz und der frühere Berliner Senator Walter Rasch involviert waren. (cash-online berichtete hier).
Durch das Vorgehen der Behörde sind sowohl den Anlegern als auch den Initiatoren der Fonds nicht unerhebliche Schäden entstanden. Mit Urteil vom 27. Februar 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht die BaFin-Verfügungen im Fall Gamag für rechtswidrig erklärt (Az.: 6 C 11.07).

Nach dem Kenntnisstand im Bundesfinanzministerium, das die Rechts- und Fachaufsicht über die Finanzaufseher bei der BaFin ausübt, sei die Behörde bis dato gegen 21 Unternehmen und mit ihnen in Verbindung stehenden Unternehmenskomplexe eingeschritten. Wie Staatssekretärin Kressl weiter an die FDP-Fraktion mitteilt, seien rund 22.000 Anleger betroffen, die den Gesellschaften einen Betrag von geschätzten 145 Millionen Euro anvertraut hätten. Die Fachabteilung des Ministeriums sei über das Einschreiten der BaFin stets unterrichtet worden und habe keinen Anlass gehabt, die Praxis der Behörde zu beanstanden, so Kressl. Derzeit seien noch neun Verwaltungsgerichtsverfahren anhängig, die der Überprüfung ?kollektiver Anlagemodelle? dienten. ?Insbesondere steht die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Einschreitens der BaFin gegen sogenannte Treuhandkommanditmodelle noch aus?, heißt es in der Stellungnahme. Andere laufende Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ruhten daher momentan, bis dieses Urteil gefällt sei.

Auch auf die von der FDP-Fraktion gestellte Frage nach Entschädigungsansprüchen von Anlegern und/oder betroffenen Gesellschaften, bleibt die Staatssekretärin vage: Falls diese Ansprüche ?entstanden sein sollten, wären diese zunächst einmal geltend zu machen?, so die übermittelte Stellungnahme der Bundesregierung. (af)

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