Anlegerschutz: Sanierungsplan für offene Immo-Fonds steht

Um Anreize für langfristige Investments zu setzen, sieht der Gesetzentwurf vor, zusätzlich zur festgelegten Haltedauer für einen Zeitraum von weiteren zwei Jahren Rücknahmeabschläge einzuführen. Erst ab dem fünften Jahr soll die Rückgabe von Fondsanteilen Investoren nichts mehr kosten. Die Abschlagsregelung ersetzt die ursprünglichen Pläne der Koalition, langfristige Kündigungsfristen einzuführen.

Timo Tschammler, Vorsitzender der Geschäftsführung des Immobilienberaters DTZ, sieht darin einen Fortschritt: „Die Kündigungsfrist hätte im Extremfall zu einer Haltedauer von vier Jahren geführt und den Charakter des offenen Immobilienfonds fundamental gebrochen. Die Rücknahmeabschläge, die dem Fondsvermögen zufließen, werden langfristig orientierte Anleger motivieren, im Fonds zu bleiben.”

Objektwerte sollen künftig im Monatstakt ermittelt werden

Die Gesetzesnovelle soll außerdem dazu führen, dass die Fondsgesellschaften ihre Objekte künftig häufiger bewerten. Das Bundesfinanzministerium beabsichtigt eine monatliche Wertermittlung. Bislang muss diese nur alle zwölf Monate stattfinden.

Nach Einschätzung von Professor Sebastian geht der Schritt zwar in die richtige Richtung, löst aber das grundsätzliche Problem des Misstrauens der Anleger in die Bewertung nicht: „Wichtiger, als über den Bewertungsturnus zu verhandeln, wäre es, die Bewerter von einer unabhängigen externen Stelle besetzen zu lassen. Nur so ist echte Unabhängigkeit und Vertrauen in die Verlässlichkeit der Werte gegeben.“

Seit Herbst 2008 sorgen Aussetzungen der Anteilsrücknahme dafür, dass große Teile der von der Branche verwalteten Anlegergelder unter Verschluss gehalten werden und offene Fonds geschlossen vor sich hinvegetieren. Auch an dieser Stelle setzen die Regulierungspläne an.

Seite 3: Wer zu lange aussetzt, soll abgewickelt werden

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