Regierung setzt Steueranreize für energetische Sanierung

Der BFW begrüßt indes die Optimierungsvorschläge des wohnungspolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion, Sebastian Körber, zum Gesetzentwurf. „Allein schon unter Aspekten der Gleichbehandlung und damit Maßnahmen nicht nach hinten verschoben werden, sollten aber alle Hauseigentümer, die bereits 2011 sanieren bzw. sanieren wollen, auch schon die Möglichkeit bekommen, energetische Sanierungskosten mit 10 Prozent über 10 Jahre geltend zu machen“, fordert Rasch.

Zudem unterstützt der BFW die Forderung Körbers, auch die energetische Sanierung denkmalgeschützter Gebäude durch steuerliche Abschreibungen zu fördern. Bislang sind denkmalgeschützte Gebäude von der Förderung ausgenommen, sofern die Gebäudeeigentümer die Denkmalschutzabschreibung nach den Paragrafen 7i in Anspruch nehmen. Rasch weist außerdem darauf hin, dass es keine Zwangsmaßnahmen durch die Hintertür geben dürfe. Die Formulierung im Eckpunktepapier Energieeffizienz, das im Rahmen der Arbeiten zur Novelle der EnEV 2012 geprüft werden müsse, ob und inwieweit auch konkrete Nachrüstverpflichtungen bei Bestandsgebäuden ergänzt werden können, müsse gestrichen werden. (te)

Foto: Shutterstock

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