Regulierung führt zu Marktverschiebungen im freien Vertrieb

Im Lebensversicherungssektor lässt sich erkennen, dass der freie Makler (Paragraf 34 d GewO) unter einem erheblichen Druck steht. In diesem Markt, der für große Teile der Bürger von großer Bedeutung ist, gibt es Diskussionen über die zukünftige Rendite von Lebensversicherungsprodukten (Garantiezins), wobei die Lebensversicherung in der Zwangsjacke einer staatlich verordneten Anlagepolitik ist.

Hinzu kommt die Diskussion einer Provisionsdeckelung. Ich persönlich kann da nur den Kopf schütteln. Die Branche tut sicher gut daran, die Gesamtkosten der Lebensversicherung transparent zu machen, denn man stellt ganz schnell fest, dass die Provision nur den kleineren Teil der Gesamtkosten ausmacht.

Wenn die Lebensversicherung nicht zum Auslaufmodell werden will, müssen Gesellschaften und Makler auf der Basis eines fairen transparenten Provisionssystems weiterhin vertrauensvoll zusammenarbeiten können.

Honorarberatung und Ausschließlichkeitsorganisation werden dabei nicht die Lösung des Problems sein. Der Versicherungskunde hat Anspruch auf eine faire umfassende Beratung unter Berücksichtigung der Vielfalt von Qualitätsprodukten. Dies ist die Basis und originäre Aufgabe der Makler.

Offene Investmentfonds: Freier Vertrieb spielt auch künftig eine wichtige Rolle

Obwohl auch diese Produkte nicht zu unserem Kerngeschäftsfeld gehören, hatte ich zu dieser Produktwelt immer eine besondere Zuneigung. Bei deutlich mehr zugelassenen als von den Kunden benötigten Fonds zeigt sich wieder einmal, dass der freie Vertrieb die qualitative Instanz für ein ausgewogenes Portfolio seiner Kunden ist, während viele Banken immer noch den großen Teil der Fonds mit konzerneigenen Kapitalanlagegesellschaften abwickeln.

Ich vertrete hier den klaren Standpunkt, dass der freie Vertrieb in Verbindung mit leistungsfähigen Plattformen auch zukünftig eine wichtige Rolle in diesem Beratungsgeschäft spielen wird. Etwa 36.500 Vertriebsunternehmen (Stand: 04. November 2013) haben sich den umfangreichen Verordnungen des Paragrafen 34 f Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung unterworfen.

Dies ist weniger als ursprünglich angenommen, aber vermutlich qualitätsorientiert ausgerichtet, wie sich zeigen wird. Diese Berater sind in der Lage, ein beträchtliches Potenzial im Sinne ihrer Kunden zu bewegen.

Fazit: Die hohen Anforderungen der neuen Regulierungswelt sind für die freien Vertriebskanäle zu meistern. Es werden sich zusätzliche Chancen für den freien Vertrieb ergeben.

Sowohl für offene Investmentvermögen als auch für den Versicherungsbereich gilt: Qualifikation und unabhängige Beratung waren und sind die Bausteine für die freien Vertriebe.

Das Beratungsgeschäft dieser unabhängigen Finanzdienstleister in Verbindung mit leistungsfähigen Plattformen bietet dabei einen messbaren Mehrwert für die Bürger und wird auch in Zukunft einen seinen Platz in unserer Gesellschaft behalten.

Autor Manfred Brenneisen ist Vorstand der Brenneisen Capital AG aus Wiesloch.

Foto: Brenneisen Capital

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