Bundestag arbeitet umstrittene ‚Cum-Ex‘-Börsendeals auf

Die jahrelangen Steuerausfälle in Milliardenhöhe durch dubiose Aktiengeschäfte von Investoren werden jetzt auch vom Parlament aufgearbeitet. Auf Bestreben von Grünen und Linken will der Bundestag an diesem Freitag einen Untersuchungsausschuss zu den sogenannten Cum-Ex-Geschäften beschließen.

Deutscher Bundestag untersucht massive Betrügereien.

Die Opposition will die Verantwortung von Regierung, Finanzverwaltung und Aufsicht für betrügerische Geschäfte klären. Mögliches staatliches Versagen solle aufgedeckt und so verhindert werden, dass sich Ähnliches wiederholt. Bei „Cum-Ex-Geschäften“ wurde der Staat in der Vergangenheit um Milliarden geprellt, weil er die Kapitalertragsteuer für die umstrittenen Geschäfte rund um den Dividendenstichtag doppelt erstattet hatte. Das Bundesfinanzministerium hat dieses Steuerschlupfloch 2012 nach Milliardenausfällen geschlossen und pocht darauf, dass die Deals bereits zuvor illegal gewesen seien.

Bei den komplizierten Deals wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch um den Dividendenstichtag eines Unternehmens rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Das führte dazu, dass Steuerbescheinigungen für Kapitalertragsteuern mehrfach ausgestellt wurden, die so gar nicht gezahlt wurden.

Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe

Nach Angaben der Grünen beläuft sich der Schaden auf schätzungsweise zwölf Milliarden Euro, weil der Staat nicht in der Lage gewesen sei, diese Betrügereien rechtzeitig zu stoppen. Profitiert hätten die beteiligten Banken und Anleger, die in die entsprechenden Finanzprodukte investiert hätten.

„Wir wollen die politischen Fehler aufarbeiten und somit die Steuerzahler in Zukunft besser vor Betrügereien schützen“, sagte Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick. Es solle beleuchtet werden, weshalb auch öffentliche Banken am Betrug mitgewirkt hätten und warum es zehn Jahre gedauert habe, um dies zu stoppen. Es gehe auch um die Rolle der Bankenaufsicht, die kriminelle Geschäfte zugelassen habe: „Ich hoffe, dass es gelingt, bei der Besteuerung von Finanzprodukten künftig solche Betrügereien zu verhindern.“

Grüne und Linken gehen davon aus, dass die Regierung trotz vieler Hinweise zehn Jahre lang keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergriffen hat, um das Steuerschlupfloch zu stopfen. Der Untersuchungsausschuss soll unter anderem die Frage beantworten, „ob und wenn ja, von wem, es Einflussnahmen mit dem Ziel gab, das Modell der „Cum-Ex-Geschäfte“ nicht oder nicht gänzlich abzuschaffen“.

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Es wäre der vierte Untersuchungsausschuss in der laufenden Wahlperiode. Diesen muss der Bundestag auf Antrag eines Viertels des Parlaments einsetzen. Untersuchungsausschüsse können Zeugen und Sachverständige vernehmen und Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden vornehmen lassen.

Quelle: dpa-Afx

Foto: Shutterstock

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