Verbraucherschützer: „Neustart“ bei Regeln für Wertpapiergeschäfte

Seit Januar 2018 greift die EU-Richtlinie Mifid II. Seither müssen Banken jedes Telefonat eines Kunden mit einem Wertpapierberater aufzeichnen und für mindestens fünf Jahre archivieren.

Bei Rechtsstreitigkeiten soll sich so leichter nachvollziehen lassen, ob ausreichend über Risiken aufgeklärt wurde. Zudem müssen Kunden vor der Entscheidung für ein Finanzprodukt eine genaue Aufstellung erhalten, wie viel sie das Produkt kostet. Deutschlands Bankenverbände hatten jüngst eine Überarbeitung der Regeln gefordert.

Neustart dringend notwendig

Viele Kunden fühlten sich durch die Fülle an Informationen überfordert und verunsichert, etliche hielten sich bei Wertpapiergeschäften zurück, so das Ergebnis einer Studie der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), in der die fünf großen Bankenverbände organisiert sind.

Zwar haben die Verbraucherschützer Zweifel an der Methodik der Studie, aber auch nach ihrer Einschätzung sorgen die Regeln für unnötige Bürokratie und Kosten.

Die Schlussfolgerung, die Informationspflichten abzuschaffen, wäre allerdings ein Rückschritt, warnte Mohn. „Notwendig ist ein Neustart: Wir brauchen klare und anwendbare Regeln, die Verbrauchern gute Beratung garantieren“, forderte sie. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

 

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