Noch immer Prozesse rund um die Göttinger Gruppe anhängig

Die Pleite der Securenta/Göttinger Gruppe im Jahr 2007 beschäftigt noch immer die Gerichte. Das belegt ein aktueller Beschluss des BGH: Er hatte in Zusammenhang mit einer überlangen Verfahrensdauer eines der Prozesse zu entscheiden. 

Die Gerichte haben die Klageflut rund um die Göttinger Gruppe offenbar noch immer nicht abgearbeitet.

Der Kläger, der seinerseits von einem Kapitalanleger auf Schadenersatz verklagt worden ist, hat das Land Niedersachsen wegen überlanger Dauer des Prozesses verklagt. Er verlangt Entschädigung und eine Fortsetzung des ausgesetzten Verfahrens darüber.

Die Klage gegen den heutigen Kläger ist bereits seit Oktober 2007 beim Landgericht (wahrscheinlich in Göttingen) eingereicht worden, geht aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (III ZB 71/18). Entschieden ist sie aber offenbar noch immer nicht. Der Fall ist damit auch ein Paradebeispiel für unendliches juristisches Gezerre.

4.500 Verfahren um Göttinger Gruppe

Der ursprüngliche Prozess ist dem BGH zufolge Bestandteil des rund 4.500 Verfahren umfassenden Komplexes um die „sog. ‚G. Gruppe‘ „, womit nur die Göttinger Gruppe gemeint sein kann. Diese hatte in den 1990er Jahren in großem Stil vor allem Ratensparer als atypisch stille Gesellschafter geworben und ging 2007 in die Insolvenz.

Die Rede war damals von bis 270.000 geschädigten Anlegern und weit über einer Milliarde Euro Gesamtverlust. Es war einer der größten Anlageskandale der deutschen Geschichte. So ergoss sich eine Klageflut über die zuständigen Gerichte, die offenbar noch immer nicht abgearbeitet ist.

Seite 2: Entscheidung ließ auf sich warten

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments