Neuer Standard für Performance-Berichte

Der Sachwerteverband BSI hat einen Standard zur Erstellung von Performance-Berichten durch Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) veröffentlicht. Investoren sollen dadurch ein nachvollziehbares Bild der Erfahrung und Leistungen der KVG erhalten.

Die wirtschaftlichen Ergebnisse sollen sowohl auf Ebene der KVG als auch auf Ebene der Assetklassen dargestellt werden.

Der Standard ist Pflicht für alle BSI-Vollmitglieder (d.h. registrierte oder zugelassene KVGen) gemäß Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder AIFM-Richtlinie. Die jährliche Darstellung soll sowohl Alternative Investment Funds (AIF) für professionelle und semi-professionelle Anleger als auch für Privatanleger erfassen.

Im Rahmen des Standards wird nach Angaben des BSI künftig über alle Investmentvermögen berichtet, die seit dem 22. Juli 2013 von der KVG verwaltet werden. Berichtet wird auch über Altfonds, die vor dem 22. Juli 2013 als Vermögensanlagen öffentlich angeboten wurden und nach bisherigem VGF-Leistungsbilanzstandard berichtspflichtig gewesen wären sowie unter eine der KVG-Zulassung entsprechende Assetklasse fallen, zuzüglich Private Placements.

Einmalige Übergangsfrist

Damit integriert der Standard die Berichterstattung über Produkte nach KAGB und Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und erweitert die Darstellung von Publikums- auf Spezial-AIF. Die wirtschaftlichen Ergebnisse sollen sowohl auf Ebene der KVG als auch auf Ebene der Assetklassen dargestellt werden, für die eine KVG-Zulassung besteht bzw. beantragt wurde.

Die Daten sind laut BSI auf Grundlage der Jahresabschlüsse der Investmentvermögen (Stichtag: 31. Dezember) zu ermitteln, erstmalig zum 30. September 2014. Weil der neue Standard von den Unternehmen Veränderungen ihrer bisherigen Berichtsprozesse erfordert, soll für das Berichtsjahr 2013 eine einmalige Übergangsfrist von sechs Monaten gegenüber dem ansonsten gültigen Stichtag gelten. (kb)

Foto: Shutterstock

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