Politik kommt Lebensversicherern bei Bewertungsreserven entgegen

Die Bundesregierung geht auf eine zentrale Forderung der Lebensversicherer ein: Ab Ende Oktober 2012 soll Kunden ein geringerer Anteil an den Bewertungsreserven der Unternehmen zustehen. So sieht es ein Kabinettsentwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vor.

BundestagNach der neuen Vorschrift dürfen Versicherer einen Sicherungsbedarf von den Bewertungsreserven abziehen, vermeldet die „Financial Times Deutschland“. Vom verbliebenen Rest müssen die Anbieter die Hälfte an die Kunden zahlen, sobald diese ausscheiden oder das Vertragsende erreichen.

Als Auslöser für die Maßnahme gilt die anhaltende Niedringzinsphase an den Kapitalmärkten. Die Zinsen für die in Staatsanleihen investierten Kundengelder liegen meist deutlich unterhalb des Garantieniveaus der bestehenden Renten- und Lebensversicherungen. Ohne die Neuregelung könnte diese Situation den Kapitalbedarf der Assekuranz künftig deutlich erhöhen.

Neben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte auch die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin gefordert, dass die Versicherer angesichts der niedrigen Zinsen vor zu hohen Ausschüttungen für die Beteiligung an den Bewertungsreserven bewahrt werden müssten. (lk)

Foto: Shutterstock

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